Glossar
Quartalsabrechnung (KV-Abrechnung)
Quartalsabrechnung (KV-Abrechnung)
Die Quartalsabrechnung ist die quartalsweise Sammelabrechnung, mit der Vertragsärzte ihre gegenüber gesetzlich Versicherten erbrachten Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Sie ist der zentrale Taktgeber der vertragsärztlichen Vergütung.
Anders als in der privatärztlichen Liquidation rechnen Vertragsärzte nicht fallbezogen mit der Krankenkasse ab, sondern gebündelt je Quartal mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Rechtsgrundlage der Datenübermittlung ist § 295 SGB V. Die Praxis übermittelt nach Quartalsende die Behandlungsfälle mit den abgerechneten Gebührenordnungspositionen, den Diagnosen nach ICD-10-GM samt Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit sowie den Angaben zur Arztnummer. Die Abgabefrist richtet sich nach der jeweiligen KV und liegt in der Regel bei wenigen Tagen bis etwa zwei Wochen nach Quartalsende.
Die KV prüft die Abrechnung anschließend auf sachlich-rechnerische Richtigkeit und Plausibilität, bewertet die Leistungen mit dem regionalen Punktwert und berücksichtigt Mengensteuerungsinstrumente wie das Regelleistungsvolumen (RLV). Das Ergebnis mündet in den Honorarbescheid, der das ausgezahlte Honorar ausweist. Grundlage der Richtigkeit ist die vom Arzt abzugebende Sammelerklärung, mit der er die ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt.
Seit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen zum Quartal IV/2025 werden hausärztliche Leistungen vollständig vergütet, was die Bedeutung einer sauberen Quartalsabrechnung für die hausärztliche Praxis zusätzlich erhöht (Budgetierung).
Verwandte Begriffe sind die LANR und BSNR, der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und die Grundpauschale/Versichertenpauschale.
Für den gesamten Abrechnungszyklus qualifiziert die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); die praktische Durchführung übernimmt PKM im Bereich Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG.
FAQ
Bis wann muss die Quartalsabrechnung eingereicht werden?
Die Frist legt die jeweilige KV fest, meist innerhalb weniger Tage bis rund zwei Wochen nach Quartalsende. Verspätete oder unvollständige Abrechnungen können zu Honorarkürzungen führen. Die konkrete Frist steht in den Abrechnungsvorgaben der zuständigen KV.
Was unterscheidet die KV-Abrechnung von der GOÄ-Abrechnung?
Die KV-Abrechnung erfasst Leistungen an GKV-Versicherten quartalsweise gebündelt über die KV nach dem EBM. Die GOÄ-Abrechnung erfolgt fallbezogen und direkt gegenüber Privatpatienten oder Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte, ohne Umweg über eine KV.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__295.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Abrechnung. https://www.kbv.de/html/abrechnung.php
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
