Glossar
RLV – Regelleistungsvolumen
RLV – Regelleistungsvolumen
Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist das praxisbezogene Leistungsbudget, bis zu dem vertragsärztliche Leistungen mit dem vollen regionalen Punktwert vergütet werden. Leistungen oberhalb des RLV werden nur noch zu einem abgestaffelten, niedrigeren Punktwert bezahlt.
Rechtsgrundlage ist § 87b SGB V; die Kassenärztliche Vereinigung setzt das RLV im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) nach den Vorgaben der KBV um. Das RLV ist das zentrale Instrument der Mengensteuerung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV): Weil der Gesamttopf begrenzt ist, erhält jede Praxis ein individuelles Volumen, das ihren „normalen" Leistungsumfang mit dem vollen Punktwert absichert.
Berechnet wird das RLV in der Regel arztgruppenbezogen aus einem Fallwert multipliziert mit der Fallzahl der Praxis. Ein vereinfachtes Beispiel:
Größe | Wert |
|---|---|
RLV-Fallzahl (Quartal) | 800 Fälle |
RLV-Fallwert (arztgruppenbezogen) | 40,00 € |
RLV der Praxis | 32.000,00 € |
Leistungen bis 32.000 Euro werden voll vergütet; darüber greift die Abstaffelung. Ergänzt wird das RLV durch qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) für besondere, genehmigungspflichtige Leistungen. Leistungen der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) bleiben außen vor.
Für die hausärztliche Versorgung hat die Mengensteuerung durch das RLV mit der Entbudgetierung seit dem Quartal IV/2025 an Bedeutung verloren, weil hausärztliche Leistungen vollständig vergütet werden (Budgetierung). Im fachärztlichen Bereich bleibt das RLV bestehen.
Die RLV-Systematik vertieft die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Was passiert mit Leistungen oberhalb des RLV?
Sie werden nicht gestrichen, aber abgestaffelt – also nur noch zu einem abgesenkten Punktwert vergütet. Dadurch sinkt der Grenzertrag jeder zusätzlich erbrachten Leistung oberhalb des Volumens. Das RLV begrenzt somit die Menge nicht formal, sondern über den Preis.
Gilt das RLV auch für Hausärzte noch?
Für die allgemeine hausärztliche Versorgung hat das RLV durch die Entbudgetierung seit Q4/2025 seine abstaffelnde Wirkung weitgehend verloren. Für fachärztliche Leistungen bleibt das RLV als Mengensteuerungsinstrument innerhalb der MGV bestehen.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87b Vergütung der Ärzte (Regelleistungsvolumina). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87b.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Honorarverteilung und Regelleistungsvolumen. https://www.kbv.de/html/honorar.php
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
