FAQ - PPP-RL
PPP-RL und PPP-RL Connect: Häufige Fragen zu Nachweis, Fristen und Software
Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) legt verbindliche Mindestvorgaben für das Personal in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern fest. Seit dem Erfassungsjahr 2026 erfolgt der Nachweis elektronisch nach einer Spezifikation des IQTIG, und bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Folgen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Richtlinie und zur Software PPP-RL Connect.
Stand: September 2026
Was ist die PPP-RL?
Die PPP-RL ist eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie gilt seit 2020 und legt verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in der Erwachsenenpsychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Psychosomatik fest. Rechtsgrundlage ist § 136a Abs. 2 SGB V. Ziel ist eine möglichst gute und sichere Patientenversorgung. Die aktuelle Fassung gilt seit 01.01.2026.
Wer muss die Einhaltung der PPP-RL nachweisen?
Nachweispflichtig sind Krankenhäuser mit Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Psychosomatik. Die Richtlinie erfasst Patientinnen und Patienten in vollstationärer, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung (§ 2 PPP-RL). Die Mindestvorgaben sind je Quartal und getrennt nach Fachgebiet einzuhalten.
Für welche Berufsgruppen gelten die Mindestvorgaben?
§ 5 PPP-RL unterscheidet seit dem 1. Januar 2026 für Erwachsenenpsychiatrie und Psychosomatik fünf Berufsgruppen:
Ärztinnen und Ärzte, einschließlich ärztlicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Pflegefachpersonen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche), Psychologinnen und Psychologen
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten dieselben fünf Gruppen. Der Erziehungsdienst wird dort gemeinsam mit den Pflegefachpersonen berücksichtigt, und zu den Spezialtherapeuten zählen auch Sprachheiltherapeuten und Logopäden.
Was ändert sich ab dem Erfassungsjahr 2026?
Der Nachweis erfolgt nicht mehr über das bisherige Servicedokument, sondern elektronisch auf Basis einer vom G-BA beschlossenen Spezifikation des IQTIG. Die Daten werden als strukturierte Datensätze einmal jährlich standortbezogen übermittelt, und zwar an:
die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (LVKK/EK)
das IQTIG
Krankenhäuser brauchen dafür eine Software, die die Spezifikation unterstützt, zum Beispiel PPP-RL Connect.
Welche Fristen gelten für den PPP-RL-Nachweis?
Die Nachweisdaten und die Erklärung über die Richtigkeit der Angaben sind bis zum 15. Februar des Folgejahres zu übermitteln (§ 11 PPP-RL), für das Erfassungsjahr 2026 also bis zum 15.02.2027.
Wer die Frist versäumt, erhält eine Erinnerung vom IQTIG. Die Korrekturfrist endet am 1. März. Fehlen die Daten danach noch ganz oder teilweise, wird das Krankenhaus im Bericht und im strukturierten Qualitätsbericht mit „Beleg zur Erfüllung nicht (vollständig) geführt“ ausgewiesen und dem G-BA gemeldet.
Welche Folgen hat es, wenn die Mindestvorgaben nicht eingehalten werden?
Seit dem 01.01.2026 hat die Nichteinhaltung finanzielle Folgen. Nach § 13 PPP-RL entfällt der Vergütungsanspruch für die Leistungen, die im betroffenen Fachgebiet in dem Quartal erbracht wurden. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Unterschreitung und den betroffenen Berufsgruppen.
In den Jahren 2026 und 2027 wird der Wegfall anhand der fehlenden Vollkraftstunden berechnet. Maßstab ist 2026 ein Umsetzungsgrad von 90 Prozent und 2027 von 95 Prozent der Mindestpersonalausstattung (§ 13 Abs. 5 PPP-RL).
Was ist PPP-RL Connect?
PPP-RL Connect ist eine IQTIG-zertifizierte Software für die Umsetzung der PPP-RL. Sie gleicht Dienstplan-, Zeiterfassungs- und Belegungsdaten automatisch mit den Mindestvorgaben ab, erstellt daraus den Nachweis und übermittelt ihn spezifikationskonform an IQTIG und LVKK/EK.
Wer steht hinter PPP-RL Connect?
Hinter der Umsetzung von PPP-RL Connect steht ein eingespieltes Tandem aus Beratungsexpertise und Softwareentwicklung: Die PKM GmbH (Privatinstitut für Klinikmanagement) und die Medconomy GmbH treten als eng verknüpfte Partner auf. Beide Unternehmen teilen sich denselben Standort in Köln (Beethovenstraße 5–13) und werden von der gemeinsamen Geschäftsführung um Till Riemann und Christoph Köhnen geleitet.
Die Aufgabenverteilung folgt dabei einer klaren Trennung von Fachberatung und technischer Entwicklung:
Medconomy (Softwareentwicklung & technische Spezifikation): Als Softwareschmiede verantwortet Medconomy die Entwicklung, technische Bereitstellung und Weiterentwicklung von PPP-RL Connect. Medconomy stellt sicher, dass die Plattform die offizielle IQTIG-Spezifikation (u. a. für die Datenjahre 2026/2027) erfüllt, standardisierte Datenschnittstellen für KIS- und Dienstplansysteme bereitstellt und Meldeprozesse an die Datenannahmestellen (IQTIG, LVKK/EK) technisch fehlerfrei und automatisiert abbildet.
PKM (Beratung, Schulung & Vertrieb): Das PKM fungiert als langjähriger, erfahrener Partner psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken im Bereich PPP-RL, Medizincontrolling, Kodierung/PEPP und Abrechnung. In dieser Rolle übernimmt PKM die bundesweite fachliche Beratung, den Vertrieb sowie das Anwender-Onboarding und Schulungen für Führungskräfte, Controlling und Klinikpersonal. PKM begleitet Krankenhäuser bei der organisatorischen Verankerung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) und sichert Prüfprozesse fachlich ab.
Durch diese Aufstellung erhalten Kliniken in Deutschland eine ganzheitliche Lösung: eine IQTIG-zertifizierte Software aus der Entwicklung von Medconomy, kombiniert mit der praxiserprobten Beratung und Begleitung durch die PKM-Klinikexperten. Aus einer Hand unter zentraler Leitung.
Wie unterstützt PPP-RL Connect bei Nachweis und Datenübermittlung?
PPP-RL Connect erstellt die PPP-RL-Dokumentation automatisch aus den importierten Dienstplan- und Besetzungsdaten. Ein Transfer-Assistent übernimmt vor der Jahresmeldung:
die Plausibilisierung der Daten
die Signierung und verschlüsselte Übertragung an IQTIG und LVKK/EK
die Übermittlung von Ausnahmetatbeständen nach § 10 PPP-RL
Welche Vorteile bietet die prospektive Simulation?
Die Simulation plant Personal und Belegung vorausschauend, auf Basis historischer Trends und saisonaler Schwankungen. Ein grafischer Soll-Ist-Vergleich je Berufsgruppe und Station berücksichtigt auch die quartalsbezogenen Ausfallquoten. So wirkt die Simulation in zwei Richtungen:
Unterdeckung droht: Die Software warnt vor Quartalsbeginn, sodass Dienstplan oder Belegung noch angepasst werden können, bevor nach § 13 PPP-RL der Vergütungsanspruch entfällt.
Überschuss erkannt: Liegt eine Station über der Mindestvorgabe, lässt sich die Kapazität gezielt in andere Abteilungen oder die Ambulanz verlagern. Beispiel: 0,5 VK Arzt in der Ambulanz bringen 50 bis 150 T€ pro Jahr.

Welche Dienstplan-Software und Krankenhaus-Systeme unterstützt PPP-RL Connect?
PPP-RL Connect verarbeitet Dienstpläne, Zeiterfassung, Belegungs- und Personalstammdaten über eine Importschnittstelle, die Data-Bridge. Beim Onboarding ordnen wir die Exportformate Ihrer vorhandenen Systeme den Feldern der Software zu, sodass keine manuelle Nacharbeit nötig ist.
PPP-RL Connect ist bereits in über 80 Kliniken im Einsatz. Angebunden werden können alle gängigen Systeme, unter anderem:
Krankenhausinformationssysteme (KIS): Orbis, Meierhofer, Nexus, SAP, iMedOne, Medico und weitere
Dienstplan- und Zeiterfassungssysteme: ATOSS, Clinic Planner, Planerio, Pradtke TimeOffice, SIEDA, Swisio, RLDatix, ZMI und weitere
Kann PPP-RL Connect mehrere Standorte und Kliniken abbilden?
Ja. Über Mandanten- und Rechteverwaltung sowie ein Trägerdashboard sehen Träger und Konzerne die Kennzahlen aller Einrichtungen und Standorte zentral.
Was kostet PPP-RL Connect?
PPP-RL Connect wird standortbezogen lizenziert. Die Software refinanziert sich ab dem ersten Einsatztag durch eingesparte Ressourcen, weil der manuelle Aufwand für Erfassung, Abgleich und Nachweis entfällt. Einen konkreten Preisrahmen für Ihre Einrichtung nennen wir Ihnen in der kostenfreien Erstberatung.
Die Beispielrechnung für einen Standort zeigt, welche Personalkosten mit PPP-RL Connect entfallen und welche Effekte sich daraus ergeben:

Wie lange dauert die Einführung von PPP-RL Connect?
Die Einführung ist kein IT-Projekt. PPP-RL Connect ist eine Webanwendung, eine tiefe Integration in die Klinik-IT ist nicht nötig. Den Hauptaufwand, die Einrichtung der Data-Bridge für Ihre Exportformate, übernehmen PKM und Medconomy. Auf Klinikseite sind nur zwei Dinge zu tun:
die Original-Exportdateien aus Dienstplan-, Zeiterfassungs- und KIS-System ausleiten und zur Verfügung stellen
sicherstellen, dass die Domain www.ppprl-connect.de im Kliniknetz aufrufbar ist
Wo werden die Daten gespeichert und wie ist der Datenschutz geregelt?
Die Daten werden in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main gespeichert und DSGVO-konform verarbeitet. Mit jeder Einrichtung wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Hosting-Infrastruktur ist nach folgenden Standards zertifiziert beziehungsweise testiert:
ISO/IEC 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem)
ISO/IEC 27017 (Informationssicherheit für Cloud-Dienste)
ISO/IEC 27018 (Schutz personenbezogener Daten in der Cloud)
ISO/IEC 27701 (Datenschutz-Managementsystem)
BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)
SOC 2 (Prüfbericht zu Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit)
Kann ich PPP-RL Connect vorab kennenlernen?
Ja. PPP-RL Connect ist bereits am Markt verfügbar und sofort einsatzbereit. Ein kostenloser Probedurchlauf, auch mit Ihren eigenen Daten, ist daher jederzeit möglich. Die Expertinnen und Experten des PKM bieten außerdem eine kostenfreie Erstberatung an.
An wen können sich Einrichtungen bei Fragen wenden?
Inhaltliche Fragen zur Richtlinie: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Technische Fragen zu Datenerfassung und Übermittlung: IQTIG-Verfahrenssupport
Umsetzung in der Klinik und PPP-RL Connect: PKM, kostenfreie Erstberatung buchen
