Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

MGV – Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

MGV – Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist der Geldbetrag, den die Krankenkassen je KV-Bezirk mit befreiender Wirkung für die vertragsärztliche Versorgung zahlen. Aus ihr verteilt die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar an die Ärzte. Ihre Höhe orientiert sich an der Morbidität der Versicherten.

Rechtsgrundlage ist § 87a SGB V. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) vereinbaren jährlich je KV-Bezirk den Behandlungsbedarf und die daraus abgeleitete MGV. „Mit befreiender Wirkung" bedeutet: Mit Zahlung dieses Betrags haben die Kassen ihre Vergütungspflicht für die davon erfassten Leistungen erfüllt – unabhängig davon, wie viele Leistungen tatsächlich erbracht werden. Dadurch tragen die Ärzte innerhalb der KV das Mengenrisiko, die Kassen dagegen Planungssicherheit.

„Morbiditätsbedingt" verweist auf die Berechnungslogik: Die Veränderung der MGV folgt unter anderem der Entwicklung der Morbidität der Versicherten, abgebildet über Diagnose- und Demografiedaten. Verschlechtert sich das Morbiditätsprofil, steigt der vereinbarte Behandlungsbedarf. Hier wirkt die Qualität der ambulanten Kodierung unmittelbar auf die Vergütungsgrundlage.

Die MGV ist die Ausgangsgröße der Honorarverteilung nach dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Innerhalb der MGV steuern das Regelleistungsvolumen (RLV) und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) die Verteilung auf die einzelne Praxis. Leistungen, die außerhalb der MGV vergütet werden, bilden die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV).

Verwandte Begriffe sind die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV), das Regelleistungsvolumen (RLV) und die Budgetierung.

Die Systematik der Gesamtvergütung vertieft die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was bedeutet „mit befreiender Wirkung"?

Dass die Krankenkassen mit Zahlung der vereinbarten MGV ihre Vergütungspflicht gegenüber der KV für die erfassten Leistungen abschließend erfüllen. Mehrleistungen der Ärzte erhöhen diesen Betrag nicht automatisch; das Mengenrisiko liegt insoweit bei der Ärzteschaft innerhalb der KV.

Wie hängt die Kodierung mit der MGV zusammen?

Die Veränderung der MGV folgt unter anderem der Morbiditätsentwicklung, die aus den ambulanten Diagnosedaten abgeleitet wird. Eine vollständige, spezifische Kodierung bildet den tatsächlichen Versorgungsbedarf ab und wirkt sich damit auf den vereinbarten Behandlungsbedarf aus.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87a Vergütung ärztlicher Leistungen, Regelleistungsvolumina. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87a.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Gesamtvergütung und Honorarverteilung. https://www.kbv.de/html/honorar.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM