Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

QZV – Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen

QZV – Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen

Das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ist ein zusätzliches Leistungsbudget, das über das Regelleistungsvolumen hinaus für besondere, qualifikations- oder genehmigungsgebundene Leistungen bereitgestellt wird. Es sichert diese Leistungen mit dem vollen Punktwert ab.

Das Regelleistungsvolumen (RLV) deckt den allgemeinen Leistungsumfang einer Arztgruppe ab. Bestimmte Leistungen fallen jedoch nicht bei allen Ärzten einer Gruppe an, sondern setzen eine besondere Qualifikation oder eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraus – etwa spezielle diagnostische oder therapeutische Verfahren. Für diese Leistungen bildet die KV auf Grundlage von § 87b SGB V im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gesonderte Volumina – die QZV.

Das QZV wirkt wie ein ergänzendes Budget neben dem RLV: Es ordnet die qualifikationsgebundene Leistung einem eigenen Topf zu, sodass sie bis zur Grenze des QZV mit dem vollen Punktwert vergütet wird. Wie beim RLV greift oberhalb der Grenze die Abstaffelung. Welche Leistungen QZV-relevant sind und wie die Volumina berechnet werden, legt der jeweilige HVM fest; die Zuordnung unterscheidet sich zwischen den KV-Bezirken.

Für die Praxis bedeutet das: Wer eine genehmigungspflichtige Leistung erbringt, sollte prüfen, ob sie dem RLV oder einem QZV zugeordnet ist – das entscheidet über die Vergütungsgrundlage. Voraussetzung ist in der Regel die vorherige KV-Genehmigung der betreffenden Leistung.

Verwandte Begriffe sind das Regelleistungsvolumen (RLV), der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und die KV-Genehmigung.

Die Honorarverteilung mit RLV und QZV vertieft die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Worin unterscheidet sich das QZV vom RLV?

Das RLV deckt den allgemeinen Leistungsumfang einer Arztgruppe ab. Das QZV ergänzt es gezielt für qualifikations- oder genehmigungsgebundene Leistungen, die nicht jeder Arzt der Gruppe erbringt. Beide sichern Leistungen mit dem vollen Punktwert ab, bis ihre jeweilige Grenze erreicht ist.

Braucht man für QZV-Leistungen eine Genehmigung?

In der Regel ja. QZV-relevante Leistungen setzen meist eine besondere Qualifikation oder eine Abrechnungsgenehmigung der KV voraus. Ohne diese Genehmigung ist die Leistung weder abrechenbar noch einem QZV zuzuordnen.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87b Vergütung der Ärzte. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87b.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Honorarverteilung. https://www.kbv.de/html/honorar.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM