Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Budgetierung

Budgetierung

Budgetierung bezeichnet die mengen- und ausgabenbezogene Begrenzung der vertragsärztlichen Vergütung: Leistungen werden nur bis zu einer festgelegten Grenze zum vollen Preis vergütet, darüber hinaus abgestaffelt. Für hausärztliche Leistungen wurde die Budgetierung zum Quartal IV/2025 aufgehoben.

Die vertragsärztliche Vergütung speist sich aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), die die Krankenkassen je KV-Bezirk mit befreiender Wirkung zahlen. Weil dieser Topf begrenzt ist, braucht es Instrumente, die die abgerechnete Leistungsmenge steuern. Das zentrale Instrument ist das Regelleistungsvolumen (RLV): Jede Praxis erhält ein fallzahlabhängiges Volumen, innerhalb dessen Leistungen mit dem vollen regionalen Punktwert vergütet werden. Leistungen oberhalb des RLV werden nur noch zu einem abgestaffelten, niedrigeren Punktwert bezahlt. Ergänzt wird dies durch qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV).

Diese Budgetierung führte dazu, dass ein Teil der erbrachten Leistungen faktisch unvergütet oder stark abgewertet blieb – die sogenannte Abstaffelung. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat der Gesetzgeber gegengesteuert: Nach § 87a Abs. 3c SGB V werden Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich der Hausbesuche seit dem Quartal IV/2025 (1. Oktober 2025) vollständig und ohne Abstaffelung vergütet. Das GVSG wurde Anfang 2025 beschlossen und trat größtenteils zum 1. März 2025 in Kraft. Flankierend führte es eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale (§ 87 Abs. 2b SGB V) und eine Vorhaltepauschale ein.

Für den fachärztlichen Bereich bleibt die Budgetierung über RLV und QZV bestehen. Verwandte Begriffe sind das Regelleistungsvolumen (RLV), die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Die Mengensteuerung der vertragsärztlichen Vergütung vertieft die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Ist die Budgetierung mit dem GVSG komplett abgeschafft?

Nein. Abgeschafft wurde die Budgetierung der allgemeinen hausärztlichen Leistungen (seit Q4/2025 volle Vergütung nach § 87a Abs. 3c SGB V). Für den fachärztlichen Bereich gelten Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina als mengensteuernde Instrumente weiter.

Was bedeutet Abstaffelung?

Abstaffelung ist die Abwertung von Leistungen, die das zugewiesene Budget (etwa das RLV) überschreiten. Solche Leistungen werden nicht mehr mit dem vollen Punktwert, sondern zu einem abgesenkten Punktwert vergütet. Für hausärztliche Leistungen entfällt die Abstaffelung seit der Entbudgetierung.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87a Vergütung ärztlicher Leistungen, Regelleistungsvolumina. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87a.html

Bundesgesetzblatt. (2025). Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG). BGBl. 2025 I.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM