Praxis & MVZ

Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG


Ambulante Abrechnung für MVZ und Praxen auslagern

Die ambulante Abrechnung ist komplex, zeitintensiv und unterliegt ständigen Veränderungen. Ob EBM, GOÄ, UV-GOÄ oder Hybrid-DRG jede Abrechnungsart bringt eigene Vorgaben und Anforderungen mit sich. Fehler können zu Honorarverlusten führen, während Rückfragen, Nachforderungen und Prüfverfahren zusätzliche Ressourcen binden.

Wir entlasten Ihre Praxis oder Ihr Medizinisches Versorgungszentrum durch die zuverlässige Übernahme Ihrer ambulanten Abrechnung vollständig oder in einzelnen Teilbereichen. Mit fachlicher Expertise, aktuellen Abrechnungskenntnissen und festen Ansprechpartnern sorgen wir für eine strukturierte Abwicklung, damit Sie mehr Zeit für Ihre Patienten und Ihr Kerngeschäft gewinnen.

Was wir übernehmen

  • Vollständige oder teilweise Durchführung der laufenden Abrechnung

  • Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Regelkonformität

  • Kontinuierliche Optimierung unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben

  • Professionelle Unterstützung bei Rückfragen, Honorarbescheiden und Korrekturverfahren

  • Begleitung bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Ihr Mehrwert

  • Nachhaltige Entlastung interner Ressourcen

  • Reduktion von Abrechnungs- und Plausibilitätsrisiken

  • Systematische Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale

  • Planungssicherheit bei personellen Veränderungen oder Engpässen


Vergütungssysteme im Überblick

  • EBM: GKV-Abrechnung in Praxen und MVZ. Quartalsabrechnung über die KV, Regelleistungsvolumen.

  • GOÄ: Privatärztliche Abrechnung. Analoge Bewertung bei Leistungen ohne eigene Ziffer.

  • UV-GOÄ: Abrechnung bei Berufsgenossenschaften. Besondere Formvorgaben, kurze Fristen.

  • Hybrid-DRG: Sektorengleiche Leistungen seit 2024. Erlössystematik der stationären DRGs, aber ambulant abgerechnet.

So arbeiten wir

  1. Kennenlernen: Analysegespräch zu bestehenden Abläufen, Praxisverwaltungssystem und individuellen Besonderheiten.

  2. Umfang festlegen: Gemeinsam definieren wir, welche Leistungen wir übernehmen.

  3. Laufender Betrieb: Digitale, datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit festem Ansprechpartner.


Häufige Fragen (FAQ)

Welche Praxen können ihre Abrechnung an PKM auslagern?

Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und privatärztliche Praxen aller Fachgruppen.

Welche Praxisverwaltungssysteme werden unterstützt?

Wir arbeiten mit allen gängigen Praxisverwaltungssystemen über dokumentierte Schnittstellen oder definierte Datenexporte. Welches konkret bei Ihnen möglich ist, klären wir im Analysegespräch.

Ist die Zusammenarbeit datenschutzkonform?

Ja. Die Zusammenarbeit erfolgt über verschlüsselte Kanäle mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Was unterscheidet Hybrid-DRG von EBM-Abrechnung?

Hybrid-DRGs werden für sektorengleiche Leistungen abgerechnet, die bisher stationär erbracht wurden. Grundlage ist die Hybrid-DRG-Verordnung. Die Erlössystematik entspricht der stationären DRG, abgerechnet wird jedoch als ambulante Leistung, in der Praxis üblicherweise über die KV oder direkt mit der Krankenkasse.

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