Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG
- Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG
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Ambulante Abrechnung für MVZ und Praxen auslagern
Die ambulante Abrechnung ist komplex, zeitintensiv und unterliegt ständigen Veränderungen. Ob EBM, GOÄ, UV-GOÄ oder Hybrid-DRG jede Abrechnungsart bringt eigene Vorgaben und Anforderungen mit sich. Fehler können zu Honorarverlusten führen, während Rückfragen, Nachforderungen und Prüfverfahren zusätzliche Ressourcen binden.
Wir entlasten Ihre Praxis oder Ihr Medizinisches Versorgungszentrum durch die zuverlässige Übernahme Ihrer ambulanten Abrechnung vollständig oder in einzelnen Teilbereichen. Mit fachlicher Expertise, aktuellen Abrechnungskenntnissen und festen Ansprechpartnern sorgen wir für eine strukturierte Abwicklung, damit Sie mehr Zeit für Ihre Patienten und Ihr Kerngeschäft gewinnen.
Was wir übernehmen
Vollständige oder teilweise Durchführung der laufenden Abrechnung
Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Regelkonformität
Kontinuierliche Optimierung unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben
Professionelle Unterstützung bei Rückfragen, Honorarbescheiden und Korrekturverfahren
Begleitung bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Ihr Mehrwert
Nachhaltige Entlastung interner Ressourcen
Reduktion von Abrechnungs- und Plausibilitätsrisiken
Systematische Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale
Planungssicherheit bei personellen Veränderungen oder Engpässen

Vergütungssysteme im Überblick
EBM: GKV-Abrechnung in Praxen und MVZ. Quartalsabrechnung über die KV, Regelleistungsvolumen.
GOÄ: Privatärztliche Abrechnung. Analoge Bewertung bei Leistungen ohne eigene Ziffer.
UV-GOÄ: Abrechnung bei Berufsgenossenschaften. Besondere Formvorgaben, kurze Fristen.
Hybrid-DRG: Sektorengleiche Leistungen seit 2024. Erlössystematik der stationären DRGs, aber ambulant abgerechnet.
So arbeiten wir
Kennenlernen: Analysegespräch zu bestehenden Abläufen, Praxisverwaltungssystem und individuellen Besonderheiten.
Umfang festlegen: Gemeinsam definieren wir, welche Leistungen wir übernehmen.
Laufender Betrieb: Digitale, datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit festem Ansprechpartner.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Praxen können ihre Abrechnung an PKM auslagern?
Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und privatärztliche Praxen aller Fachgruppen.
Welche Praxisverwaltungssysteme werden unterstützt?
Wir arbeiten mit allen gängigen Praxisverwaltungssystemen über dokumentierte Schnittstellen oder definierte Datenexporte. Welches konkret bei Ihnen möglich ist, klären wir im Analysegespräch.
Ist die Zusammenarbeit datenschutzkonform?
Ja. Die Zusammenarbeit erfolgt über verschlüsselte Kanäle mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Was unterscheidet Hybrid-DRG von EBM-Abrechnung?
Hybrid-DRGs werden für sektorengleiche Leistungen abgerechnet, die bisher stationär erbracht wurden. Grundlage ist die Hybrid-DRG-Verordnung. Die Erlössystematik entspricht der stationären DRG, abgerechnet wird jedoch als ambulante Leistung, in der Praxis üblicherweise über die KV oder direkt mit der Krankenkasse.
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