Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

LANR und BSNR (Arztnummer und Betriebsstättennummer)

LANR und BSNR (Arztnummer und Betriebsstättennummer)

LANR und BSNR sind die beiden Pflichtkennziffern der vertragsärztlichen Abrechnung: Die lebenslange Arztnummer (LANR) identifiziert den einzelnen Arzt, die Betriebsstättennummer (BSNR) den Ort der Leistungserbringung. Jede abgerechnete Leistung muss beiden zugeordnet werden.

Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist eine neunstellige Kennziffer, die jedem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt und Psychotherapeuten einmalig zugeteilt wird und ihn über seine gesamte Berufslaufbahn begleitet – auch bei einem Wechsel des KV-Bezirks oder der Anstellung. Die ersten sieben Stellen identifizieren die Person, die achte und neunte Stelle verschlüsseln die Arztgruppe und das Fachgebiet. Über die LANR lässt sich jede Leistung einem konkreten Leistungserbringer zuordnen, was die arztbezogene Plausibilitätsprüfung und die Zeitprofile erst möglich macht.

Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist eine neunstellige Kennziffer der Arztpraxis oder des medizinischen Versorgungszentrums als Ort der Leistungserbringung. Sie identifiziert die Betriebsstätte und ihren Standort innerhalb des KV-Bezirks. Für weitere Standorte derselben Praxis wird eine Nebenbetriebsstättennummer (NBSNR) vergeben. Erst die Kombination aus LANR und BSNR macht nachvollziehbar, wer wo abgerechnet hat.

Rechtlich verankert ist die Pflichtangabe in § 295 SGB V, der die bei der Abrechnung zu übermittelnden Daten regelt. Fehlende oder fehlerhafte Nummern führen zu Abrechnungsproblemen bis hin zur Zurückweisung der betroffenen Fälle.

Verwandte Begriffe sind die Quartalsabrechnung, die KV-Zulassung und das Arztregister.

Den sicheren Umgang mit den Abrechnungsdaten vermittelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen LANR und BSNR?

Die LANR identifiziert den Arzt als Person (neunstellig, lebenslang, mit verschlüsselter Arztgruppe). Die BSNR identifiziert den Ort der Leistungserbringung, also die Praxis oder das MVZ. Jede abgerechnete Leistung trägt beide Nummern, damit Leistungserbringer und Standort eindeutig zugeordnet werden können.

Behält ein Arzt seine LANR beim Praxiswechsel?

Ja. Die LANR ist lebenslang und bleibt dem Arzt erhalten, auch bei Wechsel der Praxis, des Anstellungsverhältnisses oder des KV-Bezirks. Es ändert sich lediglich die zugeordnete BSNR der neuen Betriebsstätte.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__295.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Arztnummern (LANR, BSNR). https://www.kbv.de/html/arztnummern.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM