Glossar
Zeitprofile (Tages- und Quartalszeitprofil)
Zeitprofile (Tages- und Quartalszeitprofil)
Zeitprofile sind rechnerische Summen der Prüfzeiten aller an einem Tag oder in einem Quartal abgerechneten Leistungen. Die Kassenärztliche Vereinigung nutzt sie als Werkzeug der Plausibilitätsprüfung, um ein unplausibel hohes Leistungsvolumen aufzudecken.
Grundlage ist § 106d Abs. 2 SGB V: Gegenstand der arztbezogenen Plausibilitätsprüfung ist insbesondere der Umfang der je Tag abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den damit verbundenen Zeitaufwand. Viele Gebührenordnungspositionen tragen dafür im EBM eine hinterlegte Prüfzeit. Die KV summiert diese Prüfzeiten:
Das Tageszeitprofil addiert die Prüfzeiten aller an einem einzelnen Tag abgerechneten Leistungen.
Das Quartalszeitprofil addiert die Prüfzeiten über das gesamte Quartal.
Für beide Profile gelten Grenzwerte. Als bundesweiter Orientierungsrahmen gilt: Wird im Tageszeitprofil an mindestens drei Tagen im Quartal eine Summe von mehr als zwölf Stunden oder im Quartalszeitprofil von mehr als 780 Stunden erreicht, löst dies eine vertiefte Prüfung aus. Diese Grenzwerte sind bewusst großzügig gesetzt – sie markieren die Schwelle, ab der ein Leistungsvolumen in der verfügbaren Arbeitszeit nicht mehr plausibel erbringbar erscheint.
Ein überschrittenes Zeitprofil ist kein Schuldnachweis. Angestellte Ärzte, Vertretungen, genehmigte Leistungen oder eine fehlerhafte Prüfzeithinterlegung können die Summe erklären. Die KV fordert in solchen Fällen eine Stellungnahme an. Entscheidend ist eine belastbare Dokumentation, die das abgerechnete Volumen nachvollziehbar macht.
Verwandte Begriffe sind die Plausibilitätsprüfung, die LANR und BSNR und die Sammelerklärung.
Prüfzeiten und Zeitprofile behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK). Vorbeugend prüft PKM Zeitprofile im Abrechnungs-Check.
FAQ
Was bedeutet die Grenze von 780 Stunden im Quartalszeitprofil?
Sie ist der bundesweite Orientierungswert für die Quartalssumme der Prüfzeiten. Wird sie überschritten, nimmt die KV eine vertiefte Plausibilitätsprüfung vor. Die Zahl entspricht einem Arbeitsvolumen, das in einem Quartal durch einen einzelnen Arzt kaum plausibel allein erbringbar ist.
Zählen angestellte Ärzte in das Zeitprofil der Praxis?
Die Prüfzeiten werden arztbezogen über die LANR zugeordnet. Leistungen angestellter Ärzte laufen auf deren LANR und sind bei der Bewertung des Profils entsprechend zu berücksichtigen. Eine saubere Zuordnung der LANR ist deshalb Voraussetzung für ein korrektes Zeitprofil.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 106d Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106d.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband. (2026). Richtlinien gemäß § 106d Abs. 6 SGB V zur Plausibilitätsprüfung. https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/weitere-vertraege/Richtlinien%20zur%20Abrechnung/rl_106d_abrechnungspruefung.pdf
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
