Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Sammelerklärung

Sammelerklärung

Die Sammelerklärung ist die rechtsverbindliche Erklärung, mit der ein Vertragsarzt bei der Quartalsabrechnung die ordnungsgemäße und persönliche Erbringung aller abgerechneten Leistungen bestätigt. Sie ist die Grundlage, auf der die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar auszahlt.

Mit der Quartalsabrechnung reicht der Arzt nicht nur die Leistungsdaten ein, sondern gibt auch eine Sammelerklärung ab. Darin versichert er, dass die abgerechneten Leistungen vollständig und persönlich – oder in zulässiger Weise unter seiner Aufsicht (Delegation) – erbracht wurden und den Abrechnungsbestimmungen entsprechen. Diese Erklärung hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Garantiefunktion: Sie ist Voraussetzung für die Festsetzung und Auszahlung des Honorars.

Die Folgen einer unrichtigen Sammelerklärung sind erheblich. Enthält die Abrechnung bewusst falsche Angaben, ist die Sammelerklärung insgesamt unrichtig. Die Kassenärztliche Vereinigung kann dann den gesamten Honorarbescheid aufheben und das Honorar neu – und niedriger – festsetzen, nicht nur die einzelne fehlerhafte Position korrigieren. Die Garantiefunktion verschiebt damit das Risiko: Schon einzelne vorsätzlich falsche Ansätze können die Verlässlichkeit der gesamten Abrechnung infrage stellen und zu einer weitreichenden Honorarrückforderung führen.

Für die Praxis folgt daraus eine klare Konsequenz: Die Abrechnung muss durch die Dokumentation gedeckt sein. Die Sammelerklärung ist kein Formalakt, sondern eine Haftungsübernahme für die Richtigkeit der Abrechnung.

Verwandte Begriffe sind die Quartalsabrechnung, die Plausibilitätsprüfung und die Honorarrückforderung.

Die Bedeutung der Sammelerklärung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was bedeutet die Garantiefunktion der Sammelerklärung?

Dass die Sammelerklärung die Richtigkeit der gesamten Abrechnung garantiert und Voraussetzung der Honorarzahlung ist. Ist sie wegen bewusst falscher Angaben unrichtig, entfällt diese Garantie – mit der Folge, dass die KV den gesamten Honorarbescheid aufheben und neu festsetzen kann.

Was passiert bei einer vorsätzlich falschen Sammelerklärung?

Die Kassenärztliche Vereinigung kann den Honorarbescheid insgesamt aufheben und das Honorar im Wege der Schätzung neu festsetzen. Daneben drohen disziplinar- und unter Umständen strafrechtliche Folgen. Fahrlässige Einzelfehler werden dagegen regelmäßig nur positionsbezogen berichtigt.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 106d Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106d.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Abrechnung und Sammelerklärung. https://www.kbv.de/html/abrechnung.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM