Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Ressourcenverbauch (Kosten)

Ressourcenverbrauch

Ressourcenverbrauch bezeichnet im medizinischen und gesundheitsökonomischen Kontext den Einsatz personeller, materieller und infrastruktureller Mittel, der für die Diagnose, Behandlung und Pflege eines Patienten erforderlich ist. Im aG-DRG-System ist der Ressourcenverbrauch die zentrale Kalkulationsgröße: Das InEK ermittelt auf Basis der Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser den durchschnittlichen Ressourcenverbrauch je DRG und leitet daraus die Bewertungsrelation ab (InEK, Kalkulationshandbuch Version 4.0).

Ressourcenverbrauch als DRG-Kalkulationsgröße

Das Kalkulationshandbuch des InEK erfasst den Ressourcenverbrauch je Behandlungsfall in acht Kostenarten-Gruppen, die innerhalb der Kostenmatrix den Leistungsbereichen (Normalstation, Intensivstation, OP, Anästhesie, Bildgebung etc.) gegenübergestellt werden. Die wichtigsten Ressourcenkategorien sind Personalkosten des ärztlichen Dienstes und des Pflegedienstes, Sachkosten für Arzneimittel und Implantate sowie Infrastrukturkosten. Je höher der durchschnittliche Ressourcenverbrauch einer DRG, desto höher die daraus abgeleitete Bewertungsrelation und damit der Erlös.

Aus Sicht des Medizincontrollings sind zwei Dimensionen des Ressourcenverbrauchs relevant. Die direkte Steuerungsdimension betrifft den tatsächlichen Ressourcenverbrauch eines Behandlungsfalls im Krankenhaus, also die Kosten für Personal, Arzneimittel, Implantate und Verbrauchsmaterialien. Diese lassen sich durch Behandlungspfade, Verweildauersteuerung und Einkaufsoptimierung beeinflussen. Die kodierrelevante Dimension betrifft, wie vollständig und korrekt der klinische Ressourcenverbrauch in ICD-10-GM- und OPS-Kodes abgebildet wird. Denn die DRG-Zuordnung – und damit der Erlös – basiert nicht auf den tatsächlichen Fallkosten, sondern auf den kodierten Diagnosen und Prozeduren, die den Grouper in eine bestimmte Fallgruppe lenken.

Ressourcenverbrauch als Kodiervoraussetzung

Im deutschen Kodierrecht hat der Begriff des Ressourcenverbrauchs eine eigene normative Bedeutung. Nach DKR D003 der Deutschen Kodierrichtlinien darf eine Diagnose als Nebendiagnose kodiert werden, wenn sie therapeutische oder diagnostische Maßnahmen erfordert hat oder einen erhöhten Pflege- und/oder Überwachungsaufwand verursacht hat. Der Begriff „Aufwand" in der DKR ist damit funktional deckungsgleich mit dem ökonomischen Ressourcenverbrauchsbegriff: Eine Nebendiagnose ist nur dann kodierrelevant, wenn sie zu einem messbaren zusätzlichen Ressourcenverbrauch geführt hat. Diagnosen ohne dokumentierten Behandlungsaufwand dürfen nicht kodiert werden.

Ebenso definiert die DKR die Hauptdiagnose nach DKR D002 als diejenige Diagnose, die hauptsächlich für den stationären Krankenhausaufenthalt verantwortlich ist. Bei zwei gleichwertigen Diagnosen ist nach DKR D002 diejenige zu wählen, die den meisten Ressourcenverbrauch verursacht hat.

Ein konkretes Beispiel: Ein Patient mit akutem Herzinfarkt hat zusätzlich einen insulinpflichtigen Diabetes mellitus. Die Diabetesbehandlung erfordert tägliche Insulingaben, Blutzuckerkontrollen und eine diabetologische Mitbetreuung – dokumentierbarer Ressourcenverbrauch, der die Kodierung als Nebendiagnose rechtfertigt. Hat der Diabetes dagegen den Krankenhausaufenthalt in keiner Weise beeinflusst, darf er nicht kodiert werden.

Das PKM vermittelt die Zusammenhänge zwischen Ressourcenverbrauch, Kodierung und DRG-Erlös in der Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) und in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Warum deckt die DRG-Fallpauschale den tatsächlichen Ressourcenverbrauch eines Einzelfalls nicht immer ab?

Die DRG-Fallpauschale ist eine Durchschnittsvergütung: Sie basiert auf dem durchschnittlichen Ressourcenverbrauch aller Fälle einer DRG in der bundesweiten Kalkulationsstichprobe. Fälle mit überdurchschnittlichem Aufwand werden damit unter-, Fälle mit unterdurchschnittlichem Aufwand überfinanziert. Erst ab Überschreiten der Oberen Grenzverweildauer (OGV) greift ein tagesbezogener Langliegeraufschlag.

Kann ein Krankenhaus seinen Ressourcenverbrauch gezielt senken, ohne die Qualität zu gefährden?

Ja. Effiziente Behandlungspfade, leitliniengerechte Therapie, optimiertes Entlassmanagement und strukturiertes Case Management können den Ressourcenverbrauch senken, ohne die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen. Der CMI gibt dabei an, ob ein Krankenhaus schwere oder leichte Fälle behandelt – er ist kein direktes Maß für den internen Ressourceneinsatz, sondern für den kodierten klinischen Schweregrad.

Wie verändert die Pflegeausgliederung die Bedeutung des Ressourcenverbrauchs?

Seit 2020 wird der pflegebezogene Ressourcenverbrauch nicht mehr über die DRG-Bewertungsrelation vergütet, sondern separat über das Pflegeentgelt nach § 6a KHEntgG. Der Ressourcenverbrauch für Pflege ist damit aus dem Bewertungsrelationssystem ausgegliedert und wird krankenhausindividuell abgedeckt. Für das Medizincontrolling bedeutet das: Die Fallkostenanalyse muss DRG-Anteil und Pflegeanteil getrennt betrachten.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2016, 10. Oktober). Kalkulation von Fallkosten – Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern, Version 4.0. g-drg.de. https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg/kalkulationshandbuch

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) & Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). (2025, 20. November). Deutsche Kodierrichtlinien Version 2026 – DKR D002 und D003. g-drg.de. https://www.g-drg.de/content/download/17438/file/Deutsche_Kodierrichtlinien_Version_2026_251120.pdf

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM