Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus)

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) ist die gemeinsame Institution der deutschen Krankenhausselbstverwaltung, die auf Grundlage der §§ 17b und 17d KHG das aG-DRG-System und das PEPP-System entwickelt, pflegt und weiterentwickelt. Das InEK hat seinen Sitz in Siegburg bei Bonn und wurde am 10. Mai 2001 von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zunächst als gemeinnützige GmbH gegründet; seit Juni 2007 firmiert es als InEK GmbH.

Organisation und Träger

Das InEK ist eine GmbH im gemeinsamen Eigentum der drei Bundesverbände: GKV-Spitzenverband, DKG und PKV-Verband. Diese Trägerstruktur spiegelt die Systematik des Krankenhausentgeltsystems wider, in dem Kostenträger und Leistungserbringer auf Augenhöhe verhandeln. Das InEK nimmt seine Aufgaben weisungsunabhängig wahr und veröffentlicht alle Systemunterlagen – Fallpauschalen-Katalog, Definitionshandbuch, Kalkulationshandbuch und NUB-Ergebnisse – kostenfrei auf g-drg.de.

Medizinische Aufgaben

Zu den medizinisch-fachlichen Aufgaben des InEK gehören die Fallgruppenpflege (Definition neuer DRG/PEPP-Fallgruppen, Pflege der Basis-DRGs und des Schweregradsystems), die Mitwirkung an der Entwicklung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) sowie die jährliche Erarbeitung des Fallpauschalen-Katalogs als geltenden Abrechnungskatalog. Seit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) 2024 kalkuliert das InEK außerdem Leistungsgruppen nach den Kriterien des KHVVG, die für die künftige Vorhaltekosten- und rDRG-Systematik ab 2028 vorgesehen sind.

Ökonomische Aufgaben

Auf der ökonomischen Seite kalkuliert das InEK jährlich auf Basis der Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser die Bewertungsrelationen (Relativgewichte) sowie DRG-Zu- und Abschläge und Investitionsbewertungsrelationen. Diese Kalkulation folgt dem Kalkulationshandbuch Version 4.0 (Stand Oktober 2016), das die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der PKV-Verband in Abstimmung mit dem InEK erarbeitet haben (InEK, Kalkulationshandbuch). Die Teilnahme an der Kalkulation ist für Krankenhäuser grundsätzlich freiwillig, wird aber nach § 17b Abs. 5 KHG in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze pauschaliert vergütet.

Das NUB-Anfrageverfahren

Zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems werden jährlich neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) berücksichtigt. Das NUB-Anfrageverfahren findet von Anfang September bis zum 31. Oktober eines Jahres statt. In diesem Zeitraum können Krankenhäuser die Aufnahme innovativer Therapien und Verfahren beantragen, die noch nicht im geltenden OPS-Katalog abgebildet sind. Das InEK bewertet die Anträge und teilt sie in vier Statusklassen ein: Status 1 bedeutet, dass eine NUB-Vereinbarung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse möglich ist; Status 4 bedeutet, dass die Methode bereits im DRG-System abgebildet ist. NUBs mit Status 1 können als krankenhausindividuelle Zusatzentgelte verhandelt werden, bis das InEK sie in einem künftigen Systemjahr in die Regelversorgung integriert.

Ein konkretes Beispiel: Ein Krankenhaus beantragt im Oktober 2025 für das Jahr 2026 ein NUB für ein neuartiges minimalinvasives Herzklappen-Verfahren. Das InEK prüft den Antrag und erteilt Status 1. Das Krankenhaus kann dieses Verfahren ab 2026 mit seiner Krankenkasse als krankenhausindividuelles Zusatzentgelt verhandeln und abrechnen.

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und dem DRG-Update praxisnahe Schulungen, die die jährlichen InEK-Systemänderungen sowie das NUB-Verfahren behandeln.

FAQ

Wer entscheidet letztlich über den Inhalt des DRG-Fallpauschalen-Katalogs?

Das InEK erarbeitet den Katalog und die Bewertungsrelationen auf Basis der Kalkulationsdaten. Die formelle Vereinbarung des Fallpauschalen-Katalogs erfolgt jedoch durch die zentralen Vertragsparteien auf Bundesebene: GKV-Spitzenverband, DKG und PKV-Verband. Das InEK ist der methodische Dienstleister; die Vertragsparteien sind die Entscheidungsträger.

Wie unterscheidet sich das InEK vom InBA?

Das InEK ist für die stationäre Krankenhausvergütung nach dem aG-DRG-System und PEPP-System zuständig. Das InBA (Institut des Bewertungsausschusses) ist das wissenschaftliche Arbeitsorgan des Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Vergütung nach dem EBM. Beide Institute haben strukturell ähnliche Aufgaben, operieren aber in getrennten Sektoren und sind rechtlich vollständig voneinander unabhängig.

Wie kann ein Krankenhaus an der InEK-Kalkulation teilnehmen?

Interessierte Krankenhäuser schließen eine Kalkulationsvereinbarung mit dem InEK und übermitteln jährlich fallbezogene Kostendaten nach den Vorgaben des Kalkulationshandbuchs. Die Teilnahme wird nach § 17b Abs. 5 KHG in Abhängigkeit von Fallzahl und Datenqualität pauschaliert vergütet. Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen auf g-drg.de zur Verfügung.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (o. D.). Aufgaben und Organisation des InEK. g-drg.de. https://www.g-drg.de/das-inek

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17d KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17d.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2016, 10. Oktober). Kalkulationshandbuch Version 4.0. g-drg.de. https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg/kalkulationshandbuch

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (o. D.). NUB-Anfrageverfahren – Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. g-drg.de. https://www.g-drg.de/nub

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM