Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

aG-DRG System

aG-DRG-System

Das aG-DRG-System (ausgegliederte German Diagnosis Related Groups) bezeichnet das pauschalierende Vergütungssystem für vollstationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen in Deutschland, das seit 2020 unter diesem Namen geführt wird. Es bildet die Weiterentwicklung des früheren G-DRG-Systems und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass die Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung aus der DRG-Kalkulation ausgegliedert wurden und seitdem separat über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget vergütet werden.

Grundprinzip und Vergütungsstruktur

Rechtsgrundlage des aG-DRG-Systems ist § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), der die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems vorschreibt. Jeder stationäre Behandlungsfall wird anhand von Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, durchgeführten Prozeduren und weiteren klinischen Parametern einer DRG (Diagnosis Related Group, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppe) zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt durch einen zertifizierten Grouper auf Basis des jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlichten Fallpauschalen-Katalogs.

Jede DRG trägt eine Bewertungsrelation (auch Relativgewicht oder Caseweight genannt), die das Verhältnis der durchschnittlichen Fallkosten zur Bezugsleistung abbildet. Der tatsächliche Zahlbetrag ergibt sich aus der Multiplikation dieser Bewertungsrelation mit dem krankenhausindividuell verhandelten Basisfallwert. Ein konkretes Beispiel: Hat eine DRG eine Bewertungsrelation von 2,0 und der vereinbarte Basisfallwert beträgt 4.000 Euro, ergibt sich ein Zahlbetrag von 8.000 Euro, unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer des Patienten.

Neben den Fallpauschalen können Krankenhäuser zusätzliche Erlöse über Zusatzentgelte (ZE) für besonders kostenintensive Leistungen wie Implantate oder Dialysen, über Vergütungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie über Wahlleistungen erzielen.

Ausgliederung der Pflegekosten: Vom G-DRG zum aG-DRG

Der Wechsel von G-DRG zu aG-DRG geht auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) zurück, das am 11. Dezember 2018 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2019 in Kraft trat. Das Gesetz regelte, dass die Kosten für die direkte Pflege am Bett ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet werden. Das InEK veröffentlicht seitdem zwei getrennte Kataloge: den aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog mit abgesenkten Bewertungsrelationen sowie den Pflegeerlöskatalog mit tagesbezogenen Pflegebewertungsrelationen. Das „a" in der Bezeichnung steht explizit für „ausgegliedert". Die Pflegepersonalkosten werden über ein nach § 6a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) krankenhausindividuell verhandeltes Pflegebudget finanziert.

Ausblick: Krankenhausreform und Residual-DRGs

Im Zuge der aktuellen Krankenhausreform ist eine weitere Ausgliederung von Kostenblöcken aus dem Fallpauschalensystem geplant. Ärztliches und sonstiges Personal sollen zukünftig als Vorhaltekosten außerhalb der DRG-Vergütung finanziert werden. Die verbleibenden leistungsabhängigen Kosten würden dann in sogenannten rDRGs (Residual-DRGs) abgebildet und nach aktuellen Schätzungen nur noch etwa 50 Prozent der Betriebskosten eines Einzelfalls abdecken. Dieses Vorhaben war ursprünglich für 2027 geplant, wurde jedoch durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz auf Januar 2028 verschoben. Das InEK hat für den Fallpauschalen-Katalog 2026 bereits erstmals einen zerlegten Katalog mit getrennten Vorhalte- und rDRG-Bewertungsrelationen nach § 17b Abs. 4b Satz 1 KHG veröffentlicht.

PKM-Weiterbildungsangebote

Wer die Grundlagen des aG-DRG-Systems und seine Auswirkungen auf die tägliche Kodier- und Abrechnungspraxis vertiefen möchte, findet beim PKM das E-Learning DRG-Grundlagen für Ärzte sowie das DRG-Update, das die aktuellen Systemänderungen einschließlich der neuen Vorhalte- und rDRG-Bewertungsrelationen behandelt. Für einen umfassenden Einstieg in die DRG-Kodierung bietet sich die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) an.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen dem G-DRG-System und dem aG-DRG-System?

Das G-DRG-System enthielt die Pflegepersonalkosten in der Kalkulation der Bewertungsrelationen. Im aG-DRG-System sind diese Kosten seit 2020 ausgegliedert: Die Fallpauschalen wurden entsprechend abgesenkt, die Pflege wird über ein separates Pflegebudget finanziert. Das „a" steht für „ausgegliedert".

Wie wirkt sich die geplante Einführung von rDRGs auf die Krankenhausabrechnung aus?

Mit den Residual-DRGs (rDRGs) würden künftig nur noch die verbleibenden leistungsabhängigen Kosten über Fallpauschalen vergütet, während Personal- und Vorhaltekosten separat finanziert werden. Das reduziert den über DRGs abgebildeten Kostenanteil auf rund 50 Prozent der Betriebskosten. Für Medizincontroller bedeutet das eine weiter steigende Komplexität bei der Erlöskalkulation.

Gilt das aG-DRG-System für alle Krankenhäuser in Deutschland?

Das aG-DRG-System gilt für alle somatischen (nicht psychiatrischen) Krankenhäuser, die nach § 17b KHG abrechnen. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen rechnen nach dem gesonderten PEPP-System ab. Bestimmte besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG können von der DRG-Abrechnung ausgenommen sein.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/BJNR142200002.html

Bundesministerium für Gesundheit. (o. D.). Fallpauschalen. bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/f/fallpauschalen

Bundesministerium für Gesundheit. (2018, 11. Dezember). Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegepersonal-staerkungsgesetz-ppsg

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2024). aG-DRG-System 2025 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2025

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026

GKV-Spitzenverband. (2025). aG-DRG-System 2026 – Vereinbarungen und Kataloge. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/ag_drg_system_2026/ag_drg_2026.jsp