Wichtige Begriffe verständlich erklärt

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DRG – Diagnosis Related Groups

DRG (Diagnosis Related Groups)

DRG steht für Diagnosis Related Groups und bezeichnet das System, mit dem stationäre Krankenhausleistungen in Deutschland pauschaliert vergütet werden. Jeder Behandlungsfall wird anhand von Diagnosen, Prozeduren und weiteren Merkmalen einer medizinisch ähnlichen, kostenhomogenen Fallgruppe zugeordnet, für die ein pauschaler Erlös vergütet wird. DRGs werden daher auch Fallpauschalen genannt.

Herkunft und Einführung in Deutschland

Das Konzept stammt aus den USA, wo es in den 1970er-Jahren an der Yale-Universität entwickelt und 1983 für die Vergütung im Medicare-Programm eingeführt wurde. Deutschland übernahm das australische AR-DRG-System als Grundlage für das eigene German-DRG-System. Rechtliche Grundlage ist § 17b KHG. Nach einer optionalen, budgetneutralen Einführung 2003 wurde die Abrechnung nach DRG ab 2004 für die somatischen Krankenhäuser verpflichtend; in der Konvergenzphase bis 2009 näherten sich die krankenhausindividuellen Preise dem Landesbasisfallwert an. Seit 2020 heißt das System aG-DRG, weil die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ausgegliedert und separat über das Pflegebudget finanziert werden.

Wie die Vergütung berechnet wird

Aus den dokumentierten Diagnosen nach ICD-10-GM, den Prozeduren nach OPS sowie Merkmalen wie Alter, Verweildauer, Beatmungsdauer und Schweregrad ordnet eine zertifizierte Grouper-Software den Fall genau einer DRG zu. Jede DRG trägt eine Bewertungsrelation, auch Relativgewicht genannt, die das durchschnittliche Kostengewicht des Falls im Verhältnis zum Durchschnittsfall ausdrückt. Der Erlös ergibt sich, indem die Bewertungsrelation mit dem Landesbasisfallwert multipliziert wird.

Ein konkretes Beispiel: Eine DRG mit der Bewertungsrelation 1,200 ergibt bei einem Landesbasisfallwert von rund 4.500 Euro einen Fallerlös von etwa 5.400 Euro. Weil der Landesbasisfallwert je Bundesland verhandelt wird, unterscheidet sich der Erlös für dieselbe DRG regional. Die folgende Übersicht zeigt die Berechnung.

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Ziele und Kritik

Mit dem DRG-System verband der Gesetzgeber mehrere Ziele: eine leistungsorientierte, transparente und bundesweit vergleichbare Vergütung sowie Anreize zu wirtschaftlichem Handeln und kürzeren Verweildauern. In der Praxis wird das System kontrovers bewertet. Kritiker verweisen auf Fehlanreize wie eine Ausweitung lukrativer Leistungen, eine Tendenz zu früher Entlassung und eine Ökonomisierung der Medizin. Zugleich weisen die Krankenhausverbände darauf hin, dass die jährlichen Steigerungen des Landesbasisfallwerts die Kostenentwicklung bei Personal und Sachmitteln oft nicht ausgleichen, weshalb viele Häuser defizitär arbeiten. Wichtig ist die Einordnung: Das DRG-System ist ein Vergütungsmechanismus, kein Instrument der Qualitätsmessung; es setzt lediglich ökonomische Rahmenanreize.

System im Umbau

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die reine Fallpauschalenlogik seit 2025 schrittweise umgebaut. Künftig deckt eine Vorhaltevergütung einen Teil der Kosten unabhängig von der Fallzahl ab, während der verbleibende Anteil weiter über residuale DRGs abgerechnet wird. Ein erster Vorhaltebewertungsrelationen-Katalog liegt der Fallpauschalenvereinbarung 2026 bereits nachrichtlich bei.

Wer in das System einsteigen oder es vertiefen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) sowie die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Warum unterscheidet sich der Erlös für dieselbe DRG je nach Bundesland?

Die Bewertungsrelation einer DRG ist bundesweit gleich, der Landesbasisfallwert wird jedoch für jedes Bundesland gesondert verhandelt. Da der Erlös das Produkt aus beiden ist, führt derselbe Fall in einem Bundesland mit höherem Landesbasisfallwert zu einem höheren Erlös als in einem Bundesland mit niedrigerem Wert.

Deckt eine DRG wirklich alle Kosten eines Falls ab?

Nicht immer. Die Bewertungsrelation bildet Durchschnittskosten ab. Besonders aufwendige Leistungen werden zusätzlich über Zusatzentgelte oder NUB-Entgelte vergütet, die Pflegepersonalkosten laufen seit 2020 separat über das Pflegebudget. Bei sehr kurzer oder sehr langer Verweildauer greifen zudem Abschläge und Zuschläge.

Gilt das DRG-System auch für die Psychiatrie?

Nein. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen rechnen nicht über DRGs ab, sondern über das eigene Entgeltsystem PEPP. Das DRG-System gilt ausschließlich für die somatischen Krankenhausleistungen.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 10 KHEntgG – Vereinbarung auf Landesebene. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__10.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

GKV-Spitzenverband. (2026, 27. März). Bundesbasisfallwert 2026 gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG (4.570,64 Euro). gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/bundesbasisfallwert/bundesbasisfallwert.jsp

Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM