Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Kalkulationskrankenhäuser

Kalkulationskrankenhäuser

Kalkulationskrankenhäuser sind Krankenhäuser, die dem InEK fallbezogene Kostendaten nach den Vorgaben des Kalkulationshandbuchs übermitteln und damit die empirische Datenbasis für die jährliche Neukalkulation der Bewertungsrelationen im aG-DRG-System und im PEPP-System liefern. Die Rechtsgrundlage bildet § 17b Abs. 5 KHG, der die Vergütung der Teilnahme sowie das verpflichtende Losverfahren für ausgewählte Häuser regelt.

Freiwillige und verpflichtende Teilnahme

Die Teilnahme an der Kalkulation ist für die Mehrzahl der Krankenhäuser freiwillig. Interessierte Häuser schließen mit dem InEK eine Kalkulationsvereinbarung und erhalten nach § 17b Abs. 5 KHG eine pauschalierte Vergütung, die sich nach Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze richtet (InEK, Kalkulationshandbuch Version 4.0).

Seit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von 2015 ergänzt eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtbeteiligung die freiwillige Kalkulation. Durch ein Losverfahren werden ausgewählte Krankenhäuser, insbesondere solche in privater Trägerschaft, zur Kostendatenlieferung verpflichtet, um bestehende strukturelle Lücken im Datenpool zu schließen. Ziel ist eine repräsentativere Stichprobe, die die Gesamtheit der deutschen Krankenhauslandschaft – nach Trägerschaft, Größe und Versorgungsstufe – besser abbildet.

Anforderungen und Datenlieferung

Kalkulationskrankenhäuser erfassen ihre Kosten auf Einzelfallebene nach den Vorgaben der Kostenträgerrechnung im Kalkulationshandbuch. Dieses schreibt vor, wie Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten auf die einzelnen Behandlungsfälle verteilt werden. Die Datenlage basiert auf Vollkostenbasis und umfasst die Betriebskosten der voll- und teilstationären Versorgung; Investitionskosten und ambulante Leistungskosten sind auszugliedern. Die ermittelten Fallkosten werden pseudonymisiert an das InEK übermittelt, das daraus die Bezugsgröße und die Bewertungsrelationen berechnet.

Die Datenqualität der Kalkulationskrankenhäuser wird vom InEK geprüft. Häuser mit mangelhafter Datenqualität können aus dem Datenpool ausgeschlossen werden, was den Vergütungsanspruch entfallen lässt. Das InEK veröffentlicht jährlich eine Liste der teilnehmenden Kalkulationskrankenhäuser (g-drg.de).

Bedeutung für die Krankenhausvergütung

Die Kalkulationskrankenhäuser sind das Fundament der gesamten DRG-Kalkulation. Je repräsentativer und qualitativ hochwertiger die gelieferten Kostendaten sind, desto genauer bilden die Bewertungsrelationen den tatsächlichen Behandlungsaufwand ab. Ein zu kleiner oder strukturell verzerrter Datenpool – etwa durch Unterrepräsentation privater oder kleiner Häuser – kann dazu führen, dass bestimmte DRGs systematisch über- oder unterbewertet werden.

Ein konkretes Beispiel: Nehmen überwiegend Universitätskliniken an der Kalkulation teil und fehlen Daten kleinerer Allgemeinkrankenhäuser, werden die kalkulierten Fallkosten für Routineeingriffe durch die höhere Kostenstruktur der Maximalversorger verzerrt. Das Losverfahren soll genau diese Verzerrung korrigieren.

Das PKM behandelt die Grundlagen der DRG-Kalkulation und ihre Auswirkungen auf Erlösplanung und Medizincontrolling in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Wie viele Kalkulationskrankenhäuser nehmen jährlich teil?

Die Anzahl der teilnehmenden Kalkulationskrankenhäuser variiert jährlich. Das InEK strebt eine Stichprobe an, die möglichst alle Versorgungsstufen, Trägerformen und Regionen abdeckt. Für die aG-DRG-Kalkulation 2026 lagen dem InEK Daten von mehreren hundert Krankenhäusern vor; die genaue Zahl veröffentlicht das InEK in seinen Begleitunterlagen zum Fallpauschalen-Katalog.

Hat ein Kalkulationskrankenhaus einen Vorteil gegenüber nicht teilnehmenden Häusern?

Direkte Vergütungsvorteile entstehen nicht. Der finanzielle Anreiz besteht in der pauschalierten Vergütung nach § 17b Abs. 5 KHG für die Datenlieferung. Indirekt profitieren Kalkulationshäuser durch einen tieferen Einblick in die InEK-Kalkulationsmethodik, der für das interne Controlling und die Erlösoptimierung genutzt werden kann.

Können Kalkulationskrankenhäuser die Kalkulation einzelner DRGs beeinflussen?

Nein. Das InEK aggregiert die anonymisierten Fallkostendaten aller Kalkulationshäuser und wendet statistische Bereinigungsverfahren wie den Dämpfungsansatz an. Einzelne Häuser haben keinen direkten Einfluss auf die resultierende Bewertungsrelation einer DRG; ihr Einfluss ist proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtstichprobe.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b Abs. 5 KHG – Beteiligung an der Kalkulation und Vergütung der Teilnahme. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2016, 10. Oktober). Kalkulation von Fallkosten – Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern, Version 4.0. g-drg.de. https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg/kalkulationshandbuch

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog und Begleitdokumente. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM