Wichtige Begriffe verständlich erklärt

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Bezugsgröße

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße bezeichnet im aG-DRG-System den monetären Referenzwert, auf den alle Bewertungsrelationen im Fallpauschalen-Katalog normiert sind. Sie entspricht den kalkulierten durchschnittlichen Fallkosten eines Standardbehandlungsfalls und definiert den Punkt, an dem eine Bewertungsrelation exakt 1,0 beträgt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) legt die Bezugsgröße im Rahmen der jährlichen Kalkulation des Fallpauschalen-Katalogs fest (§ 17b KHG).

Funktion im Kalkulationssystem

Das InEK kalkuliert jährlich auf Basis der Kostendaten einer repräsentativen Stichprobe von Krankenhäusern die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall für alle DRGs. Aus diesen Kosten wird ein fallgewichteter Durchschnittswert gebildet – die Bezugsgröße. Alle DRGs werden anschließend in ihrer Bewertungsrelation relativ zu diesem Wert ausgedrückt: Eine DRG, deren durchschnittliche Fallkosten der Bezugsgröße entsprechen, erhält eine Bewertungsrelation von 1,0. Eine DRG mit doppelt so hohen Durchschnittskosten erhält eine Bewertungsrelation von 2,0, eine mit halb so hohen Kosten entsprechend 0,5.

Die Bezugsgröße ist damit kein veröffentlichter Eurobetrag, sondern eine interne Kalkulationsgröße des InEK. Sie ist nicht identisch mit dem Basisfallwert, der auf Landesebene zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen verhandelt wird und als eigentlicher Euromultiplikator für die Abrechnung gilt.

Bezugsgröße, Basisfallwert und wirtschaftliche Steuerung

Die Bezugsgröße liegt systematisch unter dem auf Landesebene verhandelten Basisfallwert. Dieser Aufschlag ist gewollt: Er soll sicherstellen, dass Krankenhäuser DRG-Fallpauschalen bei durchschnittlicher Effizienz nicht nur kostendeckend, sondern mit einem Spielraum für betriebliche Notwendigkeiten erbringen können.

Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung: Beträgt die vom InEK kalkulierte Bezugsgröße 3.800 Euro und der auf Landesebene vereinbarte Basisfallwert 4.200 Euro, ergibt sich ein Aufschlag von 400 Euro je Bewertungsrelationspunkt. Für eine DRG mit einer Bewertungsrelation von 1,0 erhält das Krankenhaus damit 4.200 Euro vergütet, obwohl die kalkulierten Durchschnittskosten nur 3.800 Euro betragen. Krankenhäuser mit Fallkosten oberhalb der Bezugsgröße wirtschaften dagegen unterhalb des break-even, unabhängig vom Basisfallwert.

Das Verhältnis zwischen Bezugsgröße und Basisfallwert ist damit ein Indikator für die strukturelle Wirtschaftlichkeit des DRG-Systems: Je größer der Abstand, desto mehr Spielraum verbleibt den Krankenhäusern theoretisch für ineffizient erbrachte Leistungen. Die Krankenhausreform 2024 sieht vor, diesen Mechanismus durch Vorhaltekosten und rDRGs grundlegend zu verändern (§ 17b Abs. 4b KHG).

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und dem E-Learning DRG-Grundlagen für Ärzte praxisnahe Schulungen zur DRG-Kalkulationssystematik und ihren Auswirkungen auf das Krankenhausmanagement.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Bezugsgröße und Basisfallwert?

Die Bezugsgröße ist ein interner InEK-Kalkulationswert, der die durchschnittlichen Fallkosten abbildet und als Normierungspunkt für alle Bewertungsrelationen dient. Der Basisfallwert ist der auf Landesebene verhandelte Euro-Multiplikator, mit dem Bewertungsrelationen für die tatsächliche Abrechnung multipliziert werden. Der Basisfallwert liegt strukturell über der Bezugsgröße.

Ändert sich die Bezugsgröße jährlich?

Ja. Das InEK berechnet die Bezugsgröße jährlich auf Basis der aktuellen Kalkulationsdaten. Da Fallkosten und Fallmix sich verändern, verschiebt sich auch die Bezugsgröße. Steigen die durchschnittlichen Fallkosten, steigt die Bezugsgröße, was ceteris paribus zu einer Anpassung der Bewertungsrelationen im neuen Katalog führt.

Kann ein Krankenhaus seine Kosten direkt mit der Bezugsgröße vergleichen?

Nicht direkt, da die Bezugsgröße nicht als konkreter Eurobetrag veröffentlicht wird. Indirekt lässt sich der Vergleich über den sogenannten Kosteneffizienzbericht des InEK und die eigenen Kalkulationsdaten herstellen. Krankenhäuser, die an der InEK-Kalkulation teilnehmen, erhalten eine Rückmeldung über ihre Kostenposition im Vergleich zum Systemdurchschnitt.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog und Kalkulation. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (o. D.). Kalkulationshandbuch – Grundlagen der DRG-Kalkulation. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/kalkulation

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Linder, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM