FAQ - PPP-RL
PPP-RL einfach erklärt: IQTIG-Spezifikation 2026, Nachweispflicht & Personalausstattung Psychiatrie – FAQ für Krankenhäuser
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur PPP-RL und PPP-RL Connect
Was ist die PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie)?
Die PPP-RL ist eine bundesweit gültige Richtlinie zur Mindest-Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Deutschland.
Sie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeführt und verpflichtet Krankenhäuser dazu, nachzuweisen, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die Behandlung von Patientinnen und Patienten vorhanden ist.
Die Richtlinie gilt für:
Erwachsenenpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychosomatische Einrichtungen
Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, patientensicheren sowie leitliniengerechten Versorgung.
Wer ist zur PPP-RL-Dokumentation verpflichtet?
Die Nachweispflicht gilt für sogenannte differenzierte Einrichtungen gemäß PPP-RL (§1 Abs. 2), also Kliniken, die Patientinnen und Patienten behandeln:
vollstationär
teilstationär
stationsäquivalent (StäB)
Betroffen sind sowohl psychiatrische als auch psychosomatische Einrichtungen.
Welche Daten müssen Krankenhäuser nach der PPP-RL melden?
Krankenhäuser müssen die personelle Struktur und den tatsächlichen Personaleinsatz dokumentieren. Dazu gehören unter anderem:
Arztinnen und Ärzte
Pflegefachpersonen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Sozialtherapeutinnen und Sozialtherapeuten
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Die Daten dienen dazu zu prüfen, ob die gesetzlichen Mindestvorgaben der Personalbesetzung eingehalten werden.

Was hat das IQTIG am 30. Januar 2024 veröffentlicht?
Am 30.01.2024 hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstmals eine technische Spezifikation zur Umsetzung der PPP-RL veröffentlicht.
Diese Spezifikation beschreibt:
wie Kliniken ihre Personaldaten digital melden
welche Datenformate verwendet werden
wie die Übermittlung künftig softwarebasiert erfolgt
Die Veröffentlichung basiert auf einem Auftrag des G-BA und stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der PPP-RL-Nachweisführung dar.

Warum wurde die PPP-RL eingeführt?
Die Richtlinie wurde eingeführt, weil es in der Vergangenheit deutliche Unterschiede in der Personalbesetzung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gab.
Ziele der PPP-RL:
Patientensicherheit erhöhen
Behandlungsqualität sichern
Überlastung von Personal vermeiden
bundesweit einheitliche Standards schaffen
Die PPP-RL ist damit ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen.

Was ändert sich durch die neue technische Spezifikation des IQTIG ab 2026?
Die größte Veränderung ist die Umstellung von manueller Dokumentation auf digitale Datenerhebung.
Bisher:
Ausfüllen des Servicedokuments
teilweise manuelle Übermittlung
Neu:
strukturierte Datensätze
automatisierte Übertragung
stärkere Prüfmechanismen
Dies reduziert langfristig Dokumentationsfehler, erhöht aber kurzfristig den IT- und Organisationsaufwand für Krankenhäuser. Die Softwarelösung “PPP-RL Connect” automatisiert die Datenverarbeitung und übermittelt die Daten validiert per XML-Spezifikation an das IQTIG und LVKK/EK.

Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung der PPP-RL?
Werden die Mindestpersonalvorgaben nicht erfüllt oder nicht korrekt nachgewiesen, können Konsequenzen entstehen:
Vergütungsabschläge
Prüfanfragen
Qualitätsprüfungen
aufsichtsrechtliche Maßnahmen
Deshalb gewinnt die korrekte Dokumentation und Datenübermittlung zunehmend an Bedeutung.

Ab wann erfolgt der PPP-RL-Nachweis softwarebasiert?
Ab dem Datenjahr 2026 müssen Einrichtungen den Nachweis der Personalausstattung auf Einrichtungs- und Quartalsebene über eine Software-basierte Datenspezifikation erbringen. Die neue Lösung ersetzt das bisherige Servicedokument.
Das bedeutet: Kliniken benötigen künftig eine geeignete Software, die die IQTIG-Spezifikation unterstützt. In Kooperation mit der Medconomy GmbH stellt PKM mit der Software “PPP-RL Connect” eine spezifikationskonforme Lösung bereit.

Was ist das PPP-RL-Tool „PPP-RL Connect“ und wofür wird es benötigt?
PPP-RL Connect ist eine Software, die Kliniken bei der Umsetzung der PPP-RL unterstützt. Sie wird benötigt, um Dienstplan-, Zeiterfassungs- und Belegungsdaten automatisiert mit den gesetzlichen Mindestvorgaben abzugleichen und die daraus resultierenden Meldepflichten fristgerecht und prüfsicher zu erfüllen.

Wie hilft PPP-RL Connect bei der PPP-RL-Dokumentation und IQTIG-Datenübermittlung?
PPP-RL Connect erstellt die PPP-RL-Dokumentation vollautomatisch aus den importierten Dienstplan- und Besetzungsdaten und übermittelt die Jahresmeldung gemäß Spezifikation an IQTIG und die Landesverbände der Krankenkassen (LVKK/EK). Ein integrierter Transfer-Assistent übernimmt die Plausibilisierung, rechtssichere Signierung und verschlüsselte Übertragung inklusive Übermittlung vorliegender Ausnahmetatbestände.

Ist PPP-RL Connect IQTIG- und LVKK/EK-konform?
Ja. Die Jahresmeldung erfolgt gemäß Spezifikation an IQTIG und die Landesverbände der Krankenkassen (LVKK/EK).
Welche Vorteile bietet die prospektive Simulation?
Sie ermöglicht vorausschauende Personal- und Belegungsplanung auf Basis historischer Trend- und Saisonalitätsdaten – inklusive grafischem SOLL-/IST-Vergleich unter Berücksichtigung quartalsbasierter Ausfallquoten. Die frühzeitige Warnung bei personellen Unterbesetzungen ermöglicht ein proaktives Reagieren auf Personalengpässe, bevor Vergütungsabschläge gemäß PPP‑RL drohen.
Ist das PPP-RL-Tool mit bestehenden Krankenhaus-Systemen kompatibel?
Ja. Über die Data-Bridge werden Dienstpläne, Zeiterfassungstabellen, Belegungs- und Personalstammdaten automatisiert verarbeitet. Individuelles Makro-Mapping und ein professionelles Onboarding sorgen zusätzlich für eine exakte Anpassung an bereits vorhandene Export- und Bestandssysteme.
Kann PPP-RL Connect mehrere Standorte und Kliniken gleichzeitig abbilden?
Ja. Über das Mandanten- und Rechtemanagement sowie das Trägerdashboard behalten Träger und Konzerne die Kennzahlen aller Institutionen und Standorte zentral im Blick.
An wen können sich Einrichtungen bei Fragen wenden?
Je nach Fragestellung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:
Inhaltliche Fragen zur Richtlinie:
→ Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Technische Fragen zur Datenerfassung oder Übermittlung:
→ IQTIG-Verfahrenssupport
→ Die Experten des Privatinstitut für Klinikmanagement stehen für eine kostenfreie Erstberatung gerne zur Verfügung. Buchen Sie Ihren kostenfreien Beratungstermin hier.
Kliniken sollten ihre IT- und Dokumentationsprozesse frühzeitig prüfen, um für die ab 2026 verpflichtende, spezifikationskonforme PPP-RL-Datenübermittlung vorbereitet zu sein. Wer seine Erfassungsdaten für das Jahr 2026 nicht oder unvollständig bis zum Stichtag im Februar 2027 meldet, muss mit hohen Sanktionszahlungen rechnen.
