Glossar
Belegbett
Belegbett
Ein Belegbett ist ein Krankenhausbett, das nicht für die Behandlung durch angestellte Krankenhausärzte vorgesehen ist, sondern einem Belegarzt für die stationäre Versorgung seiner Patienten zur Verfügung steht. Belegbetten sind fester Bestandteil der Belegabteilung und werden im Rahmen des belegärztlichen Systems nach § 121 SGB V betrieben.
Rechtliche Einordnung und Abgrenzung
Belegbetten unterscheiden sich von regulären Hauptabteilungsbetten darin, dass die ärztliche Behandlungsverantwortung beim niedergelassenen Belegarzt verbleibt und nicht beim Krankenhaus liegt. Das Krankenhaus stellt lediglich Räumlichkeiten, Pflegepersonal und Sachmittel bereit. Diese Trennung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Abrechnung: Für Patienten in Belegbetten rechnet das Krankenhaus die abgesenkten Beleg-DRGs im aG-DRG-System ab, während der Belegarzt seine ärztlichen Leistungen separat über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnet.
Die Anzahl der Belegbetten eines Krankenhauses wird im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes ausgewiesen. Krankenhäuser, die ausschließlich oder überwiegend mit Belegbetten arbeiten, werden als Belegkrankenhäuser bezeichnet.
Vergütung und Praxisrelevanz
Ein konkretes Beispiel zur Vergütungsdifferenz: Ein Kniegelenkersatz (Haupt-DRG I44B) erzielt in der Hauptabteilung bei einem Basisfallwert von 4.200 Euro und einer Bewertungsrelation von 2,156 einen Zahlbetrag von rund 9.055 Euro. Wird dieselbe Operation in einem Belegbett durch einen Belegarzt durchgeführt, rechnet das Krankenhaus die zugehörige Beleg-DRG ab, deren Bewertungsrelation um den ärztlichen Kostenanteil abgesenkt ist. Der Belegarzt rechnet seine operative Leistung zusätzlich nach EBM über die KV ab.
Abweichend davon können Krankenhäuser mit Belegbetten nach § 121 Abs. 5 SGB V Honorarverträge mit Belegärzten schließen. In diesem Fall erhalten die Belegärzte ihre Vergütung direkt vom Krankenhaus, und die Leistungen werden nicht als vertragsärztliche Belegarzttätigkeit im Sinne des SGB V eingestuft.
Für Kodierfachkräfte ist die korrekte Fallerfassung entscheidend: Ein als Hauptabteilungsfall abgerechneter Belegbettpatient führt zu einer überhöhten Vergütung und kann im Rahmen der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst beanstandet werden. Das PKM behandelt diese Abgrenzungsfragen in der Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK).
FAQ
Wie erkenne ich in der Krankenhausdokumentation, ob ein Patient im Belegbett liegt?
Der Aufnahmegrund im Datensatz nach § 301 SGB V enthält einen Hinweis auf die Behandlungsart. Belegpatientenfälle werden mit dem Aufnahmegrund 01 und dem Behandlungsanlass 1 (belegärztliche Behandlung) erfasst. Fehlt diese Kennzeichnung, wird der Fall als Hauptabteilungsfall verarbeitet – mit entsprechenden Abrechnungsfolgen.
Können Belegbetten auch für Privatpatienten genutzt werden?
Ja. Ein Belegarzt kann in seinem Belegbett sowohl GKV-Versicherte als auch Privatpatienten behandeln. Bei GKV-Patienten rechnet er über die KV nach EBM ab, bei Privatpatienten nach GOÄ. Das Krankenhaus erhält in beiden Fällen seine Vergütung für die bereitgestellte Infrastruktur, im GKV-Fall über die Beleg-DRG, im Privatpatientenfall über das entsprechende privatrechtliche Entgelt.
Was passiert, wenn ein Belegbettpatient intensivmedizinisch behandelt werden muss?
Benötigt ein Belegpatient eine intensivmedizinische Versorgung, die über die Kompetenz des Belegarztes hinausgeht, übernehmen Krankenhausärzte die Behandlung. Der Fall kann dabei vom Belegfall zum Hauptabteilungsfall wechseln, was die DRG-Zuordnung und die Abrechnungssystematik ändert. Die genaue Abgrenzung ist zwischen Belegarzt und Krankenhaus vertraglich zu regeln.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 121 SGB V – Belegärztliche Leistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__121.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog (Beleg-DRGs). g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026| Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
