Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Relativgewicht (Bewertungsrelation)

Relativgewicht

Das Relativgewicht ist das Synonym für die Bewertungsrelation im aG-DRG-System und bezeichnet den vom InEK für jede endständige DRG festgelegten Kostenfaktor, der den relativen Behandlungsaufwand einer Fallgruppe im Verhältnis zum bundesweiten Durchschnittsfall ausdrückt. Multipliziert mit dem Landesbasisfallwert (LBFW) ergibt das Relativgewicht den DRG-Erlös je Behandlungsfall. Beide Begriffe – Relativgewicht und Bewertungsrelation – werden in der deutschen Fachliteratur und in der Praxis synonym verwendet, wobei der Begriff Bewertungsrelation im aktuellen Fallpauschalen-Katalog des InEK die gebräuchlichere Bezeichnung ist (InEK, Fallpauschalen-Katalog 2026).

Berechnung und Aussagekraft

Das Relativgewicht wird nicht auf Ebene des Einzelfalls berechnet, sondern vom InEK jährlich für jede endständige DRG auf Basis der aggregierten Kostendaten aller Kalkulationskrankenhäuser ermittelt. Ausgangspunkt ist die sogenannte Bezugsgröße: Sie entspricht den durchschnittlichen Fallkosten aller Fälle in der Kalkulationsstichprobe über alle DRGs hinweg und hat per Definition ein Relativgewicht von 1,0. Eine DRG mit einem Relativgewicht von 2,5 verursacht im Durchschnitt den 2,5-fachen Behandlungsaufwand eines solchen Referenzfalls; eine DRG mit einem Relativgewicht von 0,4 entsprechend nur 40 Prozent dieses Aufwands.

Entscheidend ist dabei: Das Relativgewicht drückt den Aufwand im Vergleich zum bundesweiten Gesamtdurchschnitt aus – nicht im Vergleich zu anderen Fällen derselben DRG. Ein Relativgewicht von 3,0 bei einer Herzoperations-DRG bedeutet nicht, dass dieser Fall dreimal aufwändiger ist als andere Herzoperationen derselben DRG, sondern dreimal aufwändiger als der Durchschnittsfall aller DRGs.

DRG-Erlös = Relativgewicht × Landesbasisfallwert

Ein konkretes Beispiel: Hat eine DRG ein Relativgewicht von 2,5 und beträgt der LBFW 4.200 Euro, ergibt sich ein Erlös von 10.500 Euro. Dieser Erlös gilt einheitlich für alle Fälle dieser DRG – unabhängig davon, wie aufwändig der individuelle Behandlungsfall tatsächlich war. Die Fallpauschale ist eine Durchschnittsvergütung: Aufwandsarme Fälle innerhalb einer DRG subventionieren aufwandsintensive.

Jährliche Anpassung

Das InEK überprüft und aktualisiert die Relativgewichte jährlich auf Basis der Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser. Dabei kommen statistische Bereinigungsverfahren wie der Dämpfungsansatz zum Einsatz, um extreme Kostenausreißer zu glätten und sprunghafte Schwankungen zwischen den Systemjahren zu vermeiden. Die aktualisierten Relativgewichte werden zeitgleich mit dem Fallpauschalen-Katalog im Herbst für das Folgejahr veröffentlicht und treten zum 1. Januar in Kraft.

Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten zum 1. Januar 2020 enthalten die Relativgewichte keine Pflegekostenkomponente mehr. Pflegeleistungen werden seither separat über das Pflegeentgelt nach § 6a KHEntgG vergütet.

Das PKM behandelt Relativgewichte, ihre Kalkulation und ihre Bedeutung für die Erlösplanung in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und im DRG-Update.

FAQ

Warum variieren die Relativgewichte zwischen den Schweregradausprägungen einer Basis-DRG?

Jede Basis-DRG kann mehrere endständige Schweregrade (A, B, C, D) aufweisen, die unterschiedliche Relativgewichte tragen. Der Schweregrad wird durch den PCCL bestimmt, der aus den CCL-Werten der kodierten Nebendiagnosen aggregiert wird. Höhere Schweregrade spiegeln einen nachweislich höheren durchschnittlichen Ressourcenverbrauch in der Kalkulationsstichprobe wider und werden entsprechend höher bewertet.

Hat ein Krankenhaus Einfluss auf das Relativgewicht einer DRG?

Das Relativgewicht einer DRG ist bundeseinheitlich und kann vom einzelnen Krankenhaus nicht beeinflusst werden. Indirekt kann das Krankenhaus jedoch den tatsächlich erzielten Erlös je Fall optimieren: durch vollständige und korrekte Kodierung aller relevanten Nebendiagnosen, die zu einem höheren PCCL und damit zu einer höherwertigen Schweregradausprägung führen – und damit zu einem höheren Relativgewicht innerhalb der Basis-DRG.

Was bedeutet es, wenn ein Relativgewicht zwischen zwei Jahren sinkt?

Ein sinkendes Relativgewicht bedeutet, dass die kalkulierten Durchschnittskosten dieser DRG – relativ zu den Gesamtdurchschnittskosten aller DRGs – gesunken sind. Gründe können strukturelle Kostensenkungen (z. B. günstigere Implantate), eine veränderte Zusammensetzung der Kalkulationsstichprobe oder Anpassungen der Kostenzuordnungslogik sein. Für Krankenhäuser mit hohem Anteil dieser DRG führt ein sinkendes Relativgewicht ceteris paribus zu einem geringeren Case-Mix und niedrigeren Erlösen.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog mit Relativgewichten (Bewertungsrelationen). g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2016, 10. Oktober). Kalkulation von Fallkosten – Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern, Version 4.0. g-drg.de. https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg/kalkulationshandbuch

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM