Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Versorgungsauftrag

Versorgungsauftrag

Der Versorgungsauftrag bezeichnet den Umfang, in dem ein zugelassener Vertragsarzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet ist. Er ist mit der Zulassung verbunden und legt insbesondere die Mindestsprechstundenzeiten fest.

Mit der KV-Zulassung übernimmt der Arzt einen Versorgungsauftrag. Dessen Umfang und die daran geknüpften Mindestsprechstunden regelt § 19a Ärzte-ZV. Ein voller Versorgungsauftrag verpflichtet den Arzt, mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen (seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019, zuvor 20 Stunden). Der Arzt kann seinen Versorgungsauftrag durch Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte oder auf drei Viertel beschränken; die Mindestsprechstunden gelten dann anteilig:

Versorgungsauftrag

Mindestsprechstunden/Woche

voll

25,0 Std.

drei Viertel

18,75 Std.

hälftig

12,5 Std.

Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung müssen davon mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Die Kassenärztliche Vereinigung überwacht die Einhaltung; unterschreitet ein Arzt die Mindestsprechstunden in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen, fordert sie ihn zur Erhöhung oder zur Beschränkung des Versorgungsauftrags auf.

Der Versorgungsauftrag ist damit mehr als eine formale Größe: Er verknüpft die Zulassung mit einer konkreten Leistungsverpflichtung gegenüber den Versicherten und wirkt zugleich in die Bedarfsplanung hinein, in der halbe Sitze entsprechend gewichtet werden.

Verwandte Begriffe sind die KV-Zulassung, die Ärzte-ZV und die vertragsärztliche Versorgung.

Zulassungs- und Versorgungspflichten behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Wie viele Sprechstunden muss ein Vertragsarzt anbieten?

Bei vollem Versorgungsauftrag mindestens 25 Stunden wöchentlich für gesetzlich Versicherte. Bei einem dreiviertel Auftrag sind es 18,75 Stunden, bei einem hälftigen 12,5 Stunden. Grundversorgende Fachärzte müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde anbieten.

Kann der Versorgungsauftrag reduziert werden?

Ja. Der Arzt kann seinen Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte oder auf drei Viertel beschränken. Die Mindestsprechstundenzeiten gelten dann anteilig.

Quellenverzeichnis

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV). § 19a Umfang der Teilnahme (Mindestsprechstunden). https://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/__19a.html

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 95 Abs. 3 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95.html

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM