Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist die vertragsärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten – abends, nachts und an Wochenenden. Er stellt sicher, dass akut, aber nicht lebensbedrohlich Erkrankte auch dann ambulant behandelt werden, wenn die Praxen geschlossen sind.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gilt rund um die Uhr. Für die sprechstundenfreien Zeiten organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen den Bereitschaftsdienst (auch ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst genannt). Rechtsgrundlage ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V, insbesondere Absatz 1b, der die KVen verpflichtet, den Notdienst zu organisieren und mit den Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie dem Rettungsdienst zu verzahnen. Bundesweit erreichbar ist der Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 116117.

Der Bereitschaftsdienst ist vom Rettungsdienst (Notruf 112) abzugrenzen: Der Rettungsdienst versorgt lebensbedrohliche Notfälle, der ärztliche Bereitschaftsdienst die akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sprechstunde dulden. Teilnehmende Ärzte werden von der KV zum Dienst eingeteilt; die erbrachten Leistungen werden über besondere Notdienst-Gebührenordnungspositionen des EBM abgerechnet, die meist außerhalb der Mengensteuerung vergütet werden.

Für Vertragsärzte ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst grundsätzlich Pflicht – als Teil des mit der Zulassung übernommenen Versorgungsauftrags. Die konkrete Ausgestaltung regeln die Bereitschaftsdienstordnungen der jeweiligen KV.

Verwandte Begriffe sind die vertragsärztliche Versorgung, der KV-Bezirk und die KV-Zulassung.

Die Organisation der ambulanten Versorgung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116117) versorgt akute, aber nicht lebensbedrohliche Erkrankungen außerhalb der Sprechstundenzeiten. Der Rettungsdienst (Notruf 112) ist für lebensbedrohliche Notfälle zuständig. Beide sind organisatorisch getrennt und für unterschiedliche Dringlichkeiten gedacht.

Müssen alle Vertragsärzte am Bereitschaftsdienst teilnehmen?

Grundsätzlich ja. Die Teilnahme ist Teil des mit der Zulassung übernommenen Versorgungsauftrags. Die Kassenärztliche Vereinigung teilt die Ärzte ein; die konkreten Pflichten, Befreiungsmöglichkeiten und Vertretungsregelungen ergeben sich aus der jeweiligen Bereitschaftsdienstordnung der KV.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Ärztlicher Bereitschaftsdienst / 116117. https://www.kbv.de/html/bereitschaftsdienst.php

Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM