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Qualitätsindikatoren (Krankenhausplanung)
Qualitätsindikatoren
Qualitätsindikatoren sind messbare Kennzahlen, die die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen abbilden und vergleichbar machen. Im deutschen Gesundheitswesen werden Qualitätsindikatoren im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden externen Qualitätssicherung nach § 136 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verbindlich festgelegt und vom IQTIG entwickelt, ausgewertet und veröffentlicht.
Systematik und Dimensionen
Qualitätsindikatoren lassen sich nach dem international etablierten Donabedian-Modell in drei Dimensionen unterteilen. Strukturindikatoren messen die Voraussetzungen der Versorgung, etwa die personelle Ausstattung (Facharztquote, Pflegepersonalschlüssel), apparative Ausstattung oder Zertifizierungen. Prozessindikatoren messen die Qualität des Behandlungsablaufs, beispielsweise ob eine leitliniengemäße Prophylaxe durchgeführt wurde oder ob eine präoperative Risikoabklärung erfolgt ist. Ergebnisindikatoren messen den tatsächlichen Behandlungserfolg, etwa die Krankenhausletalität, die Komplikationsrate oder die Rate ungeplanter Wiederaufnahmen.
Im deutschen Qualitätssicherungssystem werden überwiegend Ergebnis- und Prozessindikatoren eingesetzt. Zu den aktuellen Qualitätssicherungsverfahren des IQTIG gehören unter anderem Indikatoren zur Herzchirurgie, zur Kniegelenk-Totalendoprothesen-Versorgung, zur Geburtshilfe, zur Versorgung von Patienten mit Schlaganfall (QS Schlaganfall) sowie zur Versorgung von Frühgeborenen mit niedrigem Geburtsgewicht. Das IQTIG wertet jährlich die von Krankenhäusern übermittelten Falldaten aus und berechnet für jede Einrichtung die tatsächlich beobachteten Indikatorwerte im Vergleich zu einem bundesweiten Referenzbereich.
Rechtsrahmen und Konsequenzen
Die Rechtsgrundlage für die gesetzliche externe Qualitätssicherung bildet § 136 SGB V in Verbindung mit § 136b SGB V. Krankenhäuser sind verpflichtet, alle relevanten Behandlungsfälle in den geltenden QS-Verfahren zu dokumentieren und die Datensätze an das IQTIG zu übermitteln. Unterschreitet ein Krankenhaus bei einem Qualitätsindikator einen festgelegten Referenzwert, wird es in einen Strukturierten Qualitätsdialog einbezogen: Das Krankenhaus muss sein auffälliges Ergebnis begründen, und der G-BA kann bei fortbestehenden Qualitätsmängeln nach § 136b Abs. 4 SGB V Vergütungsabschläge beschließen oder die Leistungserbringung einschränken.
Seit dem KHSG 2016 können Qualitätsindikatoren auch in die Krankenhausplanung der Länder einfließen: Bundesländer dürfen qualitätsorientierte Planungskriterien in ihre Krankenhauspläne aufnehmen und bei der Leistungsgruppenzuweisung nach dem KHVVG 2024 berücksichtigen.
Qualitätsberichte und Transparenz
Krankenhäuser sind nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen, die unter anderem ihre Ergebnisse in den QS-Verfahren ausweisen. Das IQTIG bereitet diese Daten für das Krankenhaus-Transparenzverzeichnis des BMG auf und stellt sie der Öffentlichkeit zugänglich dar. Die Qualitätsberichte sind über das Portal qualitaetsberichte-im-internet.de abrufbar.
Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) eine praxisnahe Schulung, die Qualitätsindikatoren, Strukturierten Qualitätsdialog und die Schnittstellen zur Kodierung und Dokumentation behandelt.
FAQ
Wer legt die Qualitätsindikatoren für die externe Qualitätssicherung fest?
Der G-BA legt in Richtlinien nach § 136 SGB V fest, welche QS-Verfahren durchzuführen sind. Das IQTIG entwickelt im Auftrag des G-BA die konkreten Indikatoren, Referenzwerte und Erhebungsinstrumente und legt diese in Qualitätssicherungs-Spezifikationen fest. Die Spezifikationen sind für alle Krankenhäuser verbindlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Qualitätsindikator und einer Mindestmenge?
Qualitätsindikatoren messen die tatsächlich erzielte Versorgungsqualität über Kennzahlen wie Komplikationsraten oder Letalität. Mindestmengen nach § 136b SGB V legen eine Untergrenze für die jährliche Fallzahl bestimmter planbarer Eingriffe fest und basieren auf dem evidenzgesicherten Zusammenhang zwischen Behandlungsvolumen und Ergebnisqualität. Beide Instrumente dienen der Qualitätssicherung, wirken aber auf unterschiedliche Weise.
Können Patienten die Qualitätsindikatoren eines Krankenhauses vor der Behandlung einsehen?
Ja. Die Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser sind über die Qualitätsberichte auf qualitaetsberichte-im-internet.de und seit Mai 2024 auch über das Krankenhaus-Transparenzverzeichnis des BMG öffentlich zugänglich. Sie ermöglichen einen strukturierten Vergleich der Behandlungsqualität verschiedener Einrichtungen für bestimmte Diagnosen und Eingriffe.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136 SGB V – Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136b SGB V – Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136b.html
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). (o. D.). QS-Verfahren und Qualitätsindikatoren im Überblick. iqtig.org. https://iqtig.org/qs-verfahren/
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). (o. D.). Qualitätssicherung im Krankenhaus – Richtlinien und Beschlüsse. g-ba.de. https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
