Glossar
IQTiG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut mit Sitz in Berlin, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 9. Januar 2015 als Stiftung des privaten Rechts auf Grundlage von § 137a SGB V gegründet hat. Im Auftrag des G-BA entwickelt und pflegt das IQTIG Qualitätssicherungsverfahren, beteiligt sich an deren Durchführung und stellt Informationen zur Versorgungsqualität im deutschen Gesundheitswesen bereit.
Rechtliche Grundlage und Entstehung
Rechtsgrundlage für das IQTIG ist § 137a SGB V, der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) eingefügt wurde. Die Satzung der Stiftung wurde vom G-BA am 21. August 2014 beschlossen; das Institut nahm seine Aufgaben am 1. Januar 2016 vollständig auf und löste damit das bis dahin zuständige AQUA-Institut ab, das die externe Qualitätssicherung bis Ende 2015 durchgeführt hatte.
Träger des IQTIG ist die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Im Stiftungsrat sind DKG, KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband vertreten. Das Institut ist nach § 137a Abs. 1 SGB V wissenschaftlich unabhängig; Auftraggeber kann ausschließlich der G-BA sein.
Aufgaben nach § 137a SGB V
Die Kernaufgaben des IQTIG umfassen die Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante und stationäre Versorgung, die Beteiligung an der Durchführung dieser Verfahren sowie die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend. Dazu übermitteln die Krankenkassen dem IQTIG nach § 299 Abs. 1a SGB V pseudonymisierte Routinedaten, die das Institut für die Qualitätsmessung auswertet.
Darüber hinaus ist das IQTIG nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) mit Aufgaben in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens betraut, darunter die Evaluation von Qualitätsverträgen nach § 136b Abs. 8 SGB V sowie die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln.
Bedeutung für Krankenhäuser
Für Krankenhäuser ist das IQTIG vor allem im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden externen Qualitätssicherung relevant. Die vom IQTIG entwickelten QS-Verfahren – etwa zur Hüftendoprothesenversorgung, Herzchirurgie oder Geburtshilfe – verpflichten Krankenhäuser zur fallbezogenen Datenlieferung, deren Auswertungen in Qualitätsberichte und Strukturierten Qualitätsdialoge fließen. Qualitätsmängel können zu Qualitätssicherungsmaßnahmen bis hin zu Leistungsausschlüssen führen.
Besonders praxisrelevant ist die Rolle des IQTIG bei der Psychiatrie-Personalverordnung (PPP-RL): Das IQTIG empfängt die Daten zur Personalausstattung der Psychiatrie nach § 136i SGB V und wertet sie für den G-BA aus. Krankenhäuser mit psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen sind zur Datenlieferung verpflichtet – mit direkten Konsequenzen bei Unterschreitung der Mindestpersonalvorgaben.
Das PKM bietet mit dem PPP-RL-Seminar und dem Tool PPP-RL Connect praxisnahe Unterstützung bei der IQTIG-Datenlieferung und der korrekten Personalausstattungsdokumentation nach PPP-RL.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen IQTIG und IQWiG?
Das IQWiG bewertet den medizinischen Nutzen von Leistungen und Arzneimitteln und gibt dem G-BA Empfehlungen zur Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog. Das IQTIG entwickelt Qualitätsindikatoren und Messverfahren, mit denen die tatsächliche Versorgungsqualität in Krankenhäusern und Praxen gemessen und verglichen wird. Beide Institute sind fachlich unabhängig und wurden vom G-BA als Stiftungen gegründet, haben aber klar getrennte Aufgaben.
Welche Konsequenzen drohen Krankenhäusern bei schlechten Qualitätsergebnissen?
Krankenhäuser mit auffälligen Qualitätskennzahlen werden zunächst in einen Strukturierten Qualitätsdialog einbezogen. Werden Mängel festgestellt und nicht abgestellt, kann der G-BA nach § 137 SGB V Maßnahmen bis hin zu Vergütungsabschlägen oder dem Leistungsausschluss beschließen. Bei bestimmten planbaren Leistungen – etwa der Knieendoprothese – sind Mindestmengen und Qualitätsvorgaben bereits heute Voraussetzung für die Leistungserbringung.
Wie hängt das IQTIG mit der PPP-RL zusammen?
Die Psychiatrie-Personalverordnung (PPP-RL) verpflichtet psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser, ihre Personalbesetzungsdaten quartalsweise an das IQTIG zu liefern. Das IQTIG prüft die Daten und leitet Erkenntnisse über Unterschreitungen der Mindestpersonalvorgaben an den G-BA weiter, der bei anhaltenden Mängeln Vergütungsabschläge beschließen kann.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137a SGB V – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137a.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136i SGB V – Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136i.html
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). (2015, 9. Januar). IQTIG errichtet – Institutsleitung benannt. iqtig.org. https://iqtig.org/presse/pressemitteilungen/news/institut-fuer-qualitaetssicherung-und-transparenz-im-gesundheitswesen-iqtig-errichtet-institutslei/
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). (o. D.). Organisation der Stiftung. iqtig.org. https://iqtig.org/das-iqtig/wer-wir-sind/organisation-der-stiftung/
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). (2015, 9. Januar). IQTIG errichtet – Institutsleitung benannt. g-ba.de. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/565/
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
