Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Regressschutz

Regressschutz

Regressschutz umfasst alle Maßnahmen und Tatbestände, die Vertragsärzte vor einem Verordnungsregress bewahren. Ein Regress ist die Rückforderung der Kosten unwirtschaftlicher Verordnungen; der Regressschutz sorgt dafür, dass gerechtfertigte Verordnungen nicht zu Unrecht beanstandet werden.

Verordnet ein Arzt Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel unwirtschaftlich, kann die Prüfungsstelle im Rahmen der Verordnungsprüfung nach § 106b SGB V einen Regress festsetzen – der Arzt muss die Mehrkosten erstatten. Regressschutz bedeutet, diese Rückforderung durch anerkannte Ausnahmetatbestände und sorgfältige Dokumentation zu vermeiden.

Die wichtigsten Schutzmechanismen sind: anerkannte Praxisbesonderheiten, die ein überdurchschnittliches Verordnungsvolumen durch einen besonderen Patientenstamm erklären; der besondere Verordnungsbedarf (BVB) und der langfristige Heilmittelbedarf (LHM), die bestimmte Indikationen aus dem Prüfvolumen herausrechnen; sowie genehmigte Diagnosen und Verordnungen, bei denen die Erstattungsfähigkeit vorab geklärt ist. Diese Positionen werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abgezogen und senken das Regressrisiko.

Praktisch entsteht Regressschutz vor allem durch Vorsorge: eine saubere Indikationsstellung, die konsequente Kennzeichnung von BVB- und LHM-Fällen sowie eine vollständige Dokumentation, die die Notwendigkeit der Verordnung belegt. Wer diese Grundlagen schafft, kann eine Prüfung gelassen abwarten.

Verwandte Begriffe sind die Verordnungsprüfung, die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Praxisbesonderheit.

Verordnungssicheres Arbeiten vermittelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); bei Kostenübernahme- und Erstattungsfragen unterstützt PKM im Bereich Kostenübernahme- & Erstattungsanträge.

FAQ

Wie schützt man sich vor einem Verordnungsregress?

Durch wirtschaftliche Indikationsstellung, Nutzung anerkannter Ausnahmen (Praxisbesonderheiten, besonderer Verordnungsbedarf, langfristiger Heilmittelbedarf) und vollständige Dokumentation. Diese Positionen werden aus dem Prüfvolumen herausgerechnet und mindern das Risiko einer Rückforderung.

Was ist der Unterschied zwischen Regress und Honorarrückforderung?

Der Regress betrifft unwirtschaftlich veranlasste Leistungen – vor allem Verordnungen – und wird über die Wirtschaftlichkeitsprüfung festgesetzt. Die Honorarrückforderung betrifft das eigene abgerechnete Honorar und ergibt sich aus der Abrechnungsprüfung. Beides sind eigenständige Verfahren mit eigenen Fristen.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106b.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verordnung. https://www.kbv.de/html/wirtschaftlichkeitspruefung.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM