Glossar
Praxisgemeinschaft
Praxisgemeinschaft
Die Praxisgemeinschaft ist eine Organisationsform, bei der mehrere Ärzte Räume, Geräte und Personal gemeinsam nutzen, aber rechtlich und abrechnungstechnisch getrennt bleiben. Jeder Arzt behandelt und rechnet mit eigenem Patientenstamm ab.
Die Praxisgemeinschaft ist eine reine Organisationsgemeinschaft: Sie teilt Kosten und Infrastruktur, nicht aber die ärztliche Tätigkeit. Jeder beteiligte Arzt führt eine eigene Praxis mit eigener Betriebsstättennummer, eigenem Patientenstamm und eigener Quartalsabrechnung. Darin unterscheidet sie sich von der Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), bei der die Ärzte gemeinsam behandeln und gemeinsam abrechnen.
Gerade diese Trennung macht die Praxisgemeinschaft prüfungsrelevant. Weil Patienten grundsätzlich nur von „ihrem" Arzt behandelt werden sollen, achtet die Plausibilitätsprüfung nach § 106d SGB V auf Patientenidentitäten – also auf Patienten, die im selben Quartal bei mehreren Ärzten einer Praxisgemeinschaft geführt werden. Überschreitet der Anteil gemeinsamer Patienten bestimmte Aufgreifgrenzen, kann dies den Verdacht einer verdeckten, wie eine Gemeinschaftspraxis geführten Zusammenarbeit begründen – mit der Folge von Honorarrückforderungen.
Für die Praxis gilt daher: Die Praxisgemeinschaft ist zulässig und verbreitet, erfordert aber eine saubere Trennung der Patientenströme. Eine systematische Doppelbehandlung derselben Patienten durch mehrere Mitglieder passt nicht zur Rechtsform und wird geprüft.
Verwandte Begriffe sind die Apparategemeinschaft, die Plausibilitätsprüfung und das Praxisnetz.
Kooperationsformen und ihre Abrechnungsfolgen behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); bei der Gestaltung von Kooperationen unterstützt PKM mit Prozess- & Strukturanalysen.
FAQ
Was unterscheidet Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis?
Die Praxisgemeinschaft teilt nur Räume, Geräte und Personal; jeder Arzt behandelt und rechnet getrennt mit eigenem Patientenstamm ab. Die Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) behandelt dagegen gemeinsam und rechnet gemeinsam ab. Die Trennung ist der entscheidende Unterschied.
Warum wird die Praxisgemeinschaft geprüft?
Weil die gemeinsame Behandlung derselben Patienten durch mehrere Mitglieder nicht zur Rechtsform passt. Die Plausibilitätsprüfung achtet auf Patientenidentitäten; ein zu hoher Anteil gemeinsamer Patienten kann als verdeckte Gemeinschaftspraxis gewertet werden und zu Rückforderungen führen.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 106d Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106d.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Bundesmantelvertrag-Ärzte – Kooperationsformen. https://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
