Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Lifestyle-Arzneimittel

Lifestyle-Arzneimittel

Lifestyle-Arzneimittel sind Arzneimittel, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht und nicht die Behandlung einer Krankheit. Sie sind von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten. Mittel, die überwiegend der Steigerung des Wohlbefindens oder der Lebensqualität dienen, fallen nicht darunter. § 34 Abs. 1 SGB V schließt solche „Lifestyle-Arzneimittel" ausdrücklich aus. Dazu zählen nach § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V insbesondere Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, zur Anreizung oder Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts sowie zur Verbesserung des Haarwuchses. Für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung besteht abweichend davon seit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (2022) ein Anspruch nach § 34 Abs. 2 SGB V: Versicherte mit festgestellter schwerer Tabakabhängigkeit haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen evidenzbasierter Entwöhnungsprogramme; eine erneute Versorgung ist frühestens drei Jahre nach Abschluss der Behandlung möglich. Die betroffenen Fertigarzneimittel konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie.

Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist. Ein Patient kann ein Lifestyle-Arzneimittel zwar erhalten, muss es aber selbst bezahlen; die Verordnung erfolgt dann privatärztlich (Rezeptarten). Eine Verordnung zu Lasten der GKV wäre unzulässig und könnte im Rahmen der Verordnungsprüfung beanstandet werden.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig: Entscheidend ist, ob im konkreten Anwendungsfall die Krankheitsbehandlung oder die Steigerung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Diese Unterscheidung ist von den OTC-Arzneimitteln zu trennen, die aus einem anderen Grund – der fehlenden Verschreibungspflicht – ausgeschlossen sind.

Verwandte Begriffe sind die OTC-Arzneimittel, der Leistungskatalog GKV und die Verordnungsprüfung.

Die Regeln der Arzneimittelverordnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Welche Arzneimittel gelten als Lifestyle-Arzneimittel?

Insbesondere Mittel gegen erektile Dysfunktion, zur Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder Appetitzügelung, zur Gewichtsregulierung und zur Verbesserung des Haarwuchses. Der G-BA listet die betroffenen Präparate in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie.

Zahlt die GKV Lifestyle-Arzneimittel?

Nein. Nach § 34 Abs. 1 SGB V sind Lifestyle-Arzneimittel von der Versorgung zu Lasten der GKV ausgeschlossen – unabhängig von der Verschreibungspflicht. Der Patient trägt die Kosten selbst; eine Verordnung erfolgt privatärztlich, nicht auf Kassenrezept. Eine Ausnahme gilt für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit (§ 34 Abs. 2 SGB V).

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 34 Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Arzneimittel-Richtlinie, Anlage II (Lifestyle Arzneimittel). https://www.g-ba.de/richtlinien/3/

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026