Glossar
Rezeptarten
Rezeptarten
Rezeptarten sind die verschiedenen Verordnungsformulare, über die Ärzte Arznei-, Betäubungs- und sonstige Mittel verordnen. Welche Form zu wählen ist, richtet sich nach Versichertenstatus, Wirkstoff und Erstattungsfähigkeit des Mittels.
Im Zentrum der GKV-Versorgung steht das Kassenrezept. Für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 1. Januar 2024 das E-Rezept verbindlich; das rosafarbene Papierformular (Muster 16) dient nur noch als Ersatzverfahren. Daneben bestehen weitere Formen mit eigenen Regeln:
Rezeptart | Farbe/Form | Zweck |
|---|---|---|
Kassenrezept / E-Rezept | rosa / elektronisch | verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV |
Privatrezept | blau / formfrei | Verordnung für Privatpatienten und Selbstzahler |
Grünes Rezept | grün | ärztliche Empfehlung nicht verschreibungspflichtiger Mittel (keine GKV-Erstattung) |
BtM-Rezept | gelb, dreiteilig | Betäubungsmittel nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung |
T-Rezept | – | Thalidomid, Lenalidomid, Pomalidomid (zentrales Kontrollverfahren des BfArM) |
Das Privatrezept ist formfrei und wird gegenüber Privatpatienten, Selbstzahlern sowie bei nicht erstattungsfähigen Verordnungen genutzt. Das grüne Rezept ist keine Verordnung im eigentlichen Sinn, sondern eine ärztliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Präparat, das der Patient selbst zahlt. Das gelbe BtM-Rezept unterliegt den strengen Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) mit eigener Nummerierung und Dokumentation. Das T-Rezept ist für teratogene Wirkstoffe vorgeschrieben und an ein zentrales Sicherheitsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebunden.
Die Wahl der korrekten Rezeptart ist nicht nur formale Pflicht: Eine fehlerhafte Verordnungsform kann die Erstattung gefährden und bei Betäubungsmitteln strafrechtlich relevant sein.
Verwandte Begriffe sind das E-Rezept, das BtM-Rezept und die Verordnungsprüfung.
Die korrekte Verordnung und ihre Abrechnung vermittelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Ist das Papierrezept abgeschafft?
Nein, aber für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV ist seit dem 1. Januar 2024 das E-Rezept der Regelweg. Das rosa Muster-16-Formular bleibt als Ersatzverfahren zulässig, etwa bei technischen Störungen oder in bestimmten Versorgungssituationen.
Wofür wird das grüne Rezept verwendet?
Für die ärztliche Empfehlung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die der Patient selbst bezahlt. Es dient der Dokumentation der Empfehlung und als Beleg, löst aber keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse aus.
Quellenverzeichnis
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). E-Rezept und Verordnungen. https://www.kbv.de/html/e-rezept.php
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
