Glossar
BtM-Rezept
BtM-Rezept
Das BtM-Rezept ist das amtliche Formular zur Verordnung von Betäubungsmitteln. Es unterliegt den strengen Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und dokumentiert lückenlos Verschreibung, Abgabe und Verbleib stark wirksamer Arzneimittel.
Bestimmte Arzneimittel – etwa starke Opioide zur Schmerztherapie – unterliegen dem Betäubungsmittelrecht. Ihre Verordnung ist nur auf einem besonderen, dreiteiligen amtlichen Formular zulässig, dem gelben BtM-Rezept. Grundlage ist die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) auf Basis des Betäubungsmittelgesetzes. Die Formulare werden personengebunden von der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgegeben.
Die BtMVV macht strenge Vorgaben zu Inhalt und Form: Das Rezept muss unter anderem die genaue Bezeichnung und Menge des Betäubungsmittels, die Gebrauchsanweisung oder den Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung" sowie Angaben zu Arzt und Patient enthalten. Für viele Stoffe gelten Höchstverschreibungsmengen je Patient innerhalb von 30 Tagen; eine Überschreitung ist nur in begründeten Einzelfällen mit besonderer Kennzeichnung zulässig. Der dreiteilige Aufbau sichert die Nachverfolgbarkeit: je ein Teil für Apotheke, Arzt und Dokumentation.
Fehler beim BtM-Rezept sind nicht nur ein Abrechnungs-, sondern ein betäubungsmittelrechtliches Problem und können empfindliche Folgen haben. Vom BtM-Rezept abzugrenzen sind das normale Kassenrezept beziehungsweise E-Rezept und das T-Rezept für teratogene Wirkstoffe.
Verwandte Begriffe sind die Rezeptarten, das E-Rezept und die Verordnungsprüfung.
Die korrekte Betäubungsmittelverordnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Warum ist das BtM-Rezept dreiteilig?
Der dreiteilige Aufbau sichert die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Verordnung: Ein Teil verbleibt in der Apotheke, ein Teil beim verordnenden Arzt zur Dokumentation und ein Teil im Verordnungsnachweis. So lässt sich der Verbleib des Betäubungsmittels vollständig belegen.
Gelten für Betäubungsmittel Höchstmengen?
Ja. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung legt für viele Stoffe Höchstverschreibungsmengen je Patient innerhalb von 30 Tagen fest. Diese dürfen nur in medizinisch begründeten Einzelfällen und mit besonderer Kennzeichnung („A") überschritten werden.
Quellenverzeichnis
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2026). Bundesopiumstelle – Betäubungsmittelverschreibung. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
