Glossar
OTC-Arzneimittel
OTC-Arzneimittel
OTC-Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtige, in der Apotheke frei erhältliche Arzneimittel. Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen – mit eng begrenzten Ausnahmen.
Die Abkürzung OTC steht für „over the counter", also „über den Ladentisch". Gemeint sind apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind diese Arzneimittel seit 2004 grundsätzlich von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Der Patient trägt die Kosten in der Regel selbst; der Arzt dokumentiert die Empfehlung über ein grünes Rezept (Rezeptarten).
Von diesem Ausschluss gibt es zwei wichtige Ausnahmen. Zum einen legt der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in der Arzneimittel-Richtlinie eine Liste fest – die sogenannte OTC-Übersicht (Anlage I zum Abschnitt F der AM-RL) –, die bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nennt, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Zum anderen gilt der Ausschluss nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 34 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
Für die Praxis bedeutet das: Ein OTC-Arzneimittel kann zu Lasten der GKV nur verordnet werden, wenn eine der Ausnahmen greift. Andernfalls ist es Selbstzahlerleistung – eine Verordnung auf Kassenrezept wäre unwirtschaftlich und könnte beanstandet werden.
Verwandte Begriffe sind die Rezeptarten, der Leistungskatalog GKV und die Verordnungsprüfung.
Die Regeln der Arzneimittelverordnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Werden OTC-Arzneimittel von der Krankenkasse bezahlt?
Grundsätzlich nicht. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 SGB V von der GKV-Erstattung ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die in der OTC-Übersicht der Arzneimittel-Richtlinie gelisteten Mittel bei schwerwiegenden Erkrankungen sowie Verordnungen für Kinder bis 12 Jahre.
Wie dokumentiert der Arzt die Empfehlung eines OTC-Arzneimittels?
In der Regel über ein grünes Rezept. Es ist keine Verordnung zu Lasten der GKV, sondern eine ärztliche Empfehlung, die der Patient selbst bezahlt. Greift eine der Ausnahmen nach § 34 SGB V, kann stattdessen auf Kassenrezept beziehungsweise E-Rezept verordnet werden.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 34 Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html
Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I (OTC-Übersicht). https://www.g-ba.de/richtlinien/3/
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
