Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

HZV – Hausarztzentrierte Versorgung

HZV – Hausarztzentrierte Versorgung

Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein besonderes Versorgungsmodell, bei dem sich Versicherte freiwillig verpflichten, zuerst ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen, der die weitere Behandlung koordiniert. Sie beruht auf Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und Hausärzten.

Rechtsgrundlage ist § 73b SGB V. Danach müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Der Versicherte schreibt sich freiwillig ein und verpflichtet sich, ambulante fachärztliche Leistungen – von Notfällen abgesehen – nur auf Überweisung seines Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Der Hausarzt übernimmt im Gegenzug eine Lotsenfunktion: Er koordiniert die Behandlung, steuert Überweisungen und behält den Überblick über Diagnostik und Medikation.

Die HZV ist ein Selektivvertrag und steht damit neben der kollektivvertraglichen Regelversorgung. Die Verträge schließen die Krankenkassen mit Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte der Hausärzte eines KV-Bezirks vertreten – in der Praxis vor allem mit den Hausärzteverbänden. Die Vergütung erfolgt nach den Regelungen des jeweiligen HZV-Vertrags, häufig über Pauschalen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, und ist damit von der regulären EBM-Abrechnung entkoppelt.

Für teilnehmende Praxen bedeutet die HZV eine eigene Abrechnungswelt mit eigenen Ziffern und Vergütungsregeln. Für Versicherte bringt sie eine stärkere Steuerung und oft Vorteile wie koordinierte Termine; die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig.

Verwandte Begriffe sind die vertragsärztliche Versorgung, die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und der Leistungskatalog GKV.

Selektivverträge und ihre Abrechnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was verpflichtet den Versicherten in der HZV?

Er verpflichtet sich freiwillig, zuerst seinen gewählten Hausarzt aufzusuchen und ambulante fachärztliche Leistungen – außer in Notfällen – nur auf dessen Überweisung in Anspruch zu nehmen. Der Hausarzt koordiniert dafür die weitere Behandlung.

Wird die HZV über den EBM abgerechnet?

Nein. Die HZV ist ein Selektivvertrag nach § 73b SGB V mit eigenen Vergütungsregeln, häufig über Pauschalen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Sie läuft damit getrennt von der regulären EBM-Abrechnung über die KV.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 73b Hausarztzentrierte Versorgung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73b.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Hausarztzentrierte Versorgung. https://www.kbv.de/html/hausarztzentrierte_versorgung.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM