Glossar
HSA – Hochschulambulanzen
HSA – Hochschulambulanzen
Hochschulambulanzen (HSA) sind die Ambulanzen der Universitätskliniken, die neben der Krankenversorgung vor allem Forschung und Lehre dienen. Sie nehmen auf Grundlage einer Ermächtigung an der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter teil.
Rechtsgrundlage ist § 117 SGB V. Danach sind die Ambulanzen der Hochschulen zur ambulanten ärztlichen Behandlung ermächtigt, soweit dies für Forschung und Lehre erforderlich ist. Die Hochschulambulanz ist damit eine besondere Form der Teilnahme an der ambulanten Versorgung – vergleichbar der Ermächtigung, aber mit eigenem, forschungs- und lehrbezogenem Auftrag. Behandelt werden häufig Patienten mit komplexen, seltenen oder wissenschaftlich relevanten Krankheitsbildern.
Die Vergütung erfolgt nicht über den regulären EBM, sondern über gesondert vereinbarte Pauschalen zwischen den Hochschulambulanzen und den Krankenkassen. Diese tragen dem besonderen Aufwand und dem wissenschaftlichen Charakter der Versorgung Rechnung. In vielen Fällen werden Patienten auf Überweisung niedergelassener Ärzte vorgestellt, wenn die Diagnostik oder Therapie die Möglichkeiten der Regelversorgung übersteigt.
Hochschulambulanzen stehen damit – ähnlich den psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) – an der Schnittstelle zwischen stationärer Hochleistungsmedizin und ambulanter Versorgung. Für die Versorgung schwer oder selten erkrankter Menschen sind sie oft die Anlaufstelle, wenn die niedergelassene Versorgung nicht ausreicht.
Verwandte Begriffe sind die KV-Ermächtigung, die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) und die vertragsärztliche Versorgung.
Die Teilnahmeformen an der ambulanten Versorgung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Wofür sind Hochschulambulanzen da?
Für die ambulante Behandlung im Rahmen von Forschung und Lehre an Universitätskliniken (§ 117 SGB V). Sie versorgen häufig Patienten mit komplexen, seltenen oder wissenschaftlich relevanten Erkrankungen, die über die Möglichkeiten der niedergelassenen Regelversorgung hinausgehen.
Wie werden Hochschulambulanzen vergütet?
Nicht über den regulären EBM, sondern über gesondert zwischen den Hochschulambulanzen und den Krankenkassen vereinbarte Pauschalen. Diese berücksichtigen den besonderen Aufwand und den forschungs- und lehrbezogenen Charakter der Versorgung.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 117 Hochschulambulanzen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__117.html
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
