Glossar
Heilmittelkatalog
Heilmittelkatalog
Der Heilmittelkatalog ist das Verzeichnis der verordnungsfähigen Heilmittel und ihrer Zuordnung zu Diagnosegruppen. Er ist Teil der Heilmittel-Richtlinie und gibt für jede Indikation eine orientierende Behandlungsmenge vor.
Der Heilmittelkatalog ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Er ordnet die Heilmittel den Indikationen zu und strukturiert sie nach Diagnosegruppen, einer jeweils maßgeblichen Leitsymptomatik und den dafür vorrangigen, optionalen und ergänzenden Heilmitteln. Zu jeder Diagnosegruppe nennt er eine orientierende Behandlungsmenge je Verordnung und je Krankheitsfall.
Wichtig ist der Charakter dieser Mengenangaben: Der Heilmittelkatalog dient der Orientierung, nicht als starre Obergrenze. Der Arzt kann die orientierende Menge im medizinisch begründeten Einzelfall überschreiten; für dauerhafte Bedarfe greifen der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf. Mehrere Heilmittel können gleichzeitig verordnet werden, soweit der Katalog dies in der Diagnosegruppe vorsieht.
Praktisch ist der Heilmittelkatalog das Nachschlagewerk für die korrekte Heilmittelverordnung: Er liefert die Diagnosegruppe, die zulässigen Heilmittel und die orientierende Menge. Die KBV stellt ihn auch als Anwendung in ihrer App bereit, was die Verordnung im Praxisalltag erleichtert.
Verwandte Begriffe sind die Heilmittel-Richtlinie, die Heilmittelverordnung und der langfristige Heilmittelbedarf.
Die Arbeit mit dem Heilmittelkatalog vermittelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Was steht im Heilmittelkatalog?
Die verordnungsfähigen Heilmittel, geordnet nach Diagnosegruppen mit der jeweils maßgeblichen Leitsymptomatik, den vorrangigen und ergänzenden Heilmitteln sowie einer orientierenden Behandlungsmenge je Verordnung und Krankheitsfall. Er ist Teil der Heilmittel-Richtlinie.
Ist die Menge im Heilmittelkatalog verbindlich?
Nein, sie ist orientierend. In medizinisch begründeten Fällen darf der Arzt die Menge überschreiten; bei dauerhaftem Bedarf greifen langfristiger Heilmittelbedarf oder besonderer Verordnungsbedarf. Die Überschreitung ist zu begründen und zu dokumentieren.
Quellenverzeichnis
Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog. https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Heilmittelkatalog. https://www.kbv.de/html/heilmittel.php
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
