Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

HeilM-RL – Heilmittelrichtlinie

HeilM-RL – Heilmittelrichtlinie

Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Sie bestimmt, welche Heilmittel unter welchen Voraussetzungen zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen.

Rechtsgrundlage ist § 92 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit § 32 SGB V. Auf dieser Grundlage legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Heilmittel-Richtlinie die Grundsätze einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung fest. Kernbestandteile sind der Heilmittelkatalog als Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2).

Die Richtlinie regelt den gesamten Rahmen der Heilmittelverordnung: die Heilmittelbereiche (Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Ernährungstherapie), die Grundsätze der Verordnung, den Umgang mit Behandlungsmengen und -frequenzen sowie – seit ihrer grundlegenden Überarbeitung – die Regelungen zur Blankoverordnung nach § 13a HeilM-RL. Für Ärzte ist sie damit das verbindliche Regelwerk jeder Heilmittelverordnung.

Die Heilmittel-Richtlinie wird laufend an den medizinischen Stand und an gesetzliche Vorgaben angepasst; Änderungen betreffen regelmäßig die Diagnoselisten und einzelne Verordnungsregeln. Für die Praxis lohnt es, die jeweils aktuelle Fassung im Blick zu behalten.

Verwandte Begriffe sind der Heilmittelkatalog, die Heilmittelverordnung und der langfristige Heilmittelbedarf.

Die Heilmittel-Richtlinie und ihre Anwendung vermittelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Wer erlässt die Heilmittel-Richtlinie?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage von § 92 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit § 32 SGB V. Die Richtlinie ist für Vertragsärzte, Krankenkassen und Heilmittelerbringer verbindlich und regelt die Verordnung von Heilmitteln zu Lasten der GKV.

Was regelt die Heilmittel-Richtlinie?

Sie bestimmt die verordnungsfähigen Heilmittel (Heilmittelkatalog), die Grundsätze und Voraussetzungen der Verordnung, den Umgang mit Behandlungsmengen, die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf sowie die Blankoverordnung. Sie ist das zentrale Regelwerk der Heilmittelversorgung.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__92.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). https://www.g-ba.de/richtlinien/12/

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM