Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Fortbildungspflicht

Fortbildungspflicht

Die Fortbildungspflicht verpflichtet Vertragsärzte, ihr fachliches Wissen kontinuierlich aktuell zu halten und dies regelmäßig gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss Honorarkürzungen hinnehmen.

Rechtsgrundlage ist § 95d SGB V. Danach ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, sich fachlich fortzubilden, und muss alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist. Der Nachweis erfolgt über Fortbildungspunkte (CME) – in der Regel 250 Punkte im Fünfjahreszeitraum –, die durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen gesammelt und von der zuständigen Ärztekammer bescheinigt werden.

Die Folgen eines fehlenden Nachweises sind gestuft und spürbar: Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig, kürzt die KV sein Honorar für die ersten vier folgenden Quartale um 10 Prozent, danach um 25 Prozent. Die Kürzung endet mit dem Quartal, in dem der vollständige Nachweis erbracht wird. Bleibt der Nachweis mehr als zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums aus, soll die KV die Entziehung der Zulassung beantragen. Für angestellte Ärzte führt der Arbeitgeber – etwa das medizinische Versorgungszentrum – den Nachweis.

Die Fortbildungspflicht ist damit nicht nur eine berufsethische Selbstverständlichkeit, sondern eine durchsetzbare, honorarwirksame Verpflichtung. Sie sichert, dass die vertragsärztliche Versorgung auf aktuellem fachlichem Stand bleibt.

Verwandte Begriffe sind die Approbation, die KV-Zulassung und die vertragsärztliche Versorgung.

Die berufsrechtlichen Pflichten behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Wie viele Fortbildungspunkte muss ein Vertragsarzt nachweisen?

In der Regel 250 Fortbildungspunkte (CME) in einem Zeitraum von fünf Jahren. Die Punkte werden durch anerkannte Fortbildungen gesammelt und von der Ärztekammer bescheinigt. Der Nachweis ist alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu erbringen.

Was passiert, wenn der Fortbildungsnachweis fehlt?

Die KV kürzt das Honorar – zunächst um 10 Prozent für vier Quartale, danach um 25 Prozent – bis der Nachweis erbracht ist. Bleibt er mehr als zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums aus, soll die KV die Entziehung der Zulassung beantragen.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95d.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Fortbildungspflicht. https://www.kbv.de/html/fortbildung.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM