Glossar
BPflV (Bundespflegesatzverordnung)
BPflV (Bundespflegesatzverordnung)
Die BPflV (Bundespflegesatzverordnung, vollständig: Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze) regelt die Vergütung vollstationärer, stationsäquivalenter und teilstationärer Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen. Sie ist das psychiatrische Gegenstück zum Krankenhausentgeltgesetz.
Der Anwendungsbereich ergibt sich aus § 1 BPflV: Krankenhäuser und Abteilungen für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik rechnen nach der BPflV ab, somatische Krankenhäuser nach dem KHEntgG und dem DRG-System. Die Verordnung beruht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz; das Entgeltsystem selbst geht auf § 17d KHG zurück.
Entgelte und Budget
Die Entgeltarten nennt § 7 BPflV: mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte, Zusatzentgelte, Ausbildungszuschläge, sonstige Zu- und Abschläge sowie krankenhausindividuelle Entgelte für bestimmte Leistungen. In der Praxis ist das die Welt des PEPP-Systems (Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik): Das PEPP-Tagesentgelt ergibt sich aus der Bewertungsrelation mal Basisentgeltwert. Zusätzlich treten Ergänzende Tagesentgelte und Zusatzentgelte hinzu. Das Budget verhandelt jedes Haus individuell mit den Kassen, die Unterlagen dafür liefert die AEB-Psych. Weitere Pflichten betreffen den Nachweis der Personalausstattung nach der PPP-RL.
Ein Beispiel: Bei einer Bewertungsrelation von 1,10 und einem Basisentgeltwert von 450 € beträgt das Tagesentgelt 495 €. Die Werte sind frei gewählt.
Verwandte Begriffe: PEPP, Ergänzendes Tagesentgelt (ET), BEW - Basisentgeltwert, KHEntgG, AEB, PPP-RL, Stationsäquivalente Behandlung (StäB).
Weiterbildung: PEPP-Kodierfachkraft (IHK)
Dienstleistung: Primärkodierung DRG & PEPP
FAQ
Gilt die BPflV auch für Krankenhäuser mit DRG-Abrechnung?
Nein. Somatische Krankenhäuser rechnen nach dem KHEntgG und den Fallpauschalen ab. Die BPflV gilt für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sowie Abteilungen. Besitzt ein Haus beide Bereiche, gelten beide Regelwerke nebeneinander, je nach Fachabteilung.
Was bedeutet die BPflV für die Abrechnung nach PEPP?
Die BPflV legt die Entgeltarten und das Verhandlungsverfahren fest. Welche PEPP und Zusatzentgelte es gibt und wie sie bewertet werden, steht dagegen im jährlichen Katalog und in der PEPP-Entgeltvereinbarung (PEPPV).
Quellenverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung – BPflV), § 1 Anwendungsbereich. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bpflv_1994/__1.html
Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), § 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17d.html
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
