Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

AEB (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung)

AEB (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung)

Die AEB (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung) ist ein standardisiertes Formular, mit dem ein Krankenhaus seine Leistungen, Entgelte und Erlöse für die Budgetverhandlung mit den Krankenkassen darstellt. Sie bildet die Datengrundlage für die Vereinbarung des Erlösbudgets und für die Berechnung von Erlösausgleichen.

Die Pflicht zur Vorlage ergibt sich aus § 11 Abs. 4 KHEntgG. Das Formular selbst steht in Anlage 1 KHEntgG. Krankenhäuser, die nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen, also psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, legen entsprechend eine AEB-Psych vor (siehe BPflV).

Aufbau

Die AEB gliedert sich in mehrere Teile. E1 erfasst die Fallpauschalen nach Fallzahl und Bewertungsrelation, E2 die Zusatzentgelte, E3 die krankenhausindividuell vereinbarten Entgelte nach § 6 KHEntgG. B1 überführt diese Angaben in die Ermittlung des Erlösbudgets nach § 4 KHEntgG. Dargestellt werden jeweils das abgelaufene Jahr, das laufende Jahr und der Vereinbarungszeitraum, damit Kassen und Krankenhaus Leistungsentwicklung und Mengenabweichungen nachvollziehen können.

Rechenbeispiel

Ein Haus mit 10.000 Fällen und einer Summe der Bewertungsrelationen von 9.800 (Case-Mix-Index 0,98) weist in E1 bei einem Landesbasisfallwert von 4.570 € einen Erlös von 9.800 × 4.570 € = 44.786.000 € aus. Weichen die tatsächlichen Erlöse später von diesem Betrag ab, gleichen Mehr- oder Mindererlösausgleiche die Differenz anteilig aus.

Kommt das Krankenhaus seinen Vorlagepflichten nicht nach, können die übrigen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG einen Abschlag von 1 Prozent des Rechnungsbetrags je Fall vereinbaren, den die zuständige Landesbehörde genehmigen muss. Voraussetzung ist, dass sie dem Krankenhaus zuvor mindestens drei zumutbare Verhandlungstermine angeboten haben. Die AEB wird in der Regel vom Medizincontrolling erstellt.

Verwandte Begriffe: KHEntgG, Zusatzentgelt, Landesbasisfallwert, Case Mix Index, Mehrerlösausgleich, Mindererlösausgleich.

Weiterbildung: Medizincontroller (IHK)

FAQ

Wer erstellt die AEB, und bis wann muss sie vorliegen?

Die AEB erstellt das Krankenhaus, meist das Medizincontrolling gemeinsam mit dem Finanzwesen. Sie geht den Vertragsparteien und der zuständigen Landesbehörde grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu. Ist der Landesbasisfallwert für das Vereinbarungsjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt, sind die Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach dessen Genehmigung zu übermitteln (§ 11 Abs. 4 KHEntgG).

Gilt die AEB auch für psychiatrische Kliniken?

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, die nach BPflV abrechnen, verwenden die AEB-Psych. Sie ist inhaltlich ähnlich aufgebaut, bildet aber PEPP-Entgelte und tagesbezogene Entgelte statt Fallpauschalen ab. Das Formular ist in Anlage 1 BPflV geregelt.

Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__11.html

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), Anlage 1 (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/anlage_1.html

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__4.html

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026