Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Ergänzendes Tagesentgelt (ET)

Ergänzendes Tagesentgelt (ET)

Das Ergänzende Tagesentgelt (ET) ist ein tagesbezogenes Entgelt im PEPP-System, das zusätzlich zum PEPP-Tagesentgelt abgerechnet wird. Es vergütet einen besonderen Betreuungsaufwand, etwa eine 1:1-Betreuung oder eine Intensivbehandlung, den die Basispauschale nicht abbildet.

Das ET gehört zum pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik nach § 17d KHG. Geregelt ist es in der jährlichen PEPP-Entgeltvereinbarung (PEPPV). Nach § 6 PEPPV 2026 können ET zusätzlich zu den mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelten abgerechnet werden; die Katalogwerte stehen in Anlage 5. Das ET wird, wie das Tagesentgelt selbst, als Bewertungsrelation mal Basisentgeltwert je Berechnungstag ermittelt. Die ET02 (Intensivbehandlung Erwachsene) ist an nicht abrechenbaren Verlegungstagen ausgeschlossen.

Welche ET gibt es?

Der Katalog unterscheidet im Wesentlichen zwischen ET01 (erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung nach Stundenumfang je Tag), ET02 (Intensivbehandlung Erwachsene, gestaffelt nach der Zahl erfüllter Merkmale) sowie ET04 und ET05 (intensive Betreuung bei Kindern und Jugendlichen). Welche Stufe zutrifft, hängt von der dokumentierten Betreuungszeit oder den erfüllten Merkmalen ab. Ohne saubere Dokumentation in der Patientenakte und passende OPS-Kodes scheitert die Abrechnung bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

Rechenbeispiel

Angenommen, eine Stufe des ET01 hat eine Bewertungsrelation von 1,30 und der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert beträgt 450 €. Dann ergibt sich ein Entgelt von 1,30 × 450 € = 585 € je Tag. Bei fünf Berechnungstagen sind das 2.925 € zusätzlich zum PEPP-Tagesentgelt. Die Zahlen sind frei gewählt und geben keine Katalogwerte wieder.

Verwandte Begriffe: PEPP, BEW - Basisentgeltwert, Zusatzentgelt, BPflV, OPS.

Weiterbildung: PEPP-Kodierfachkraft (IHK)

Dienstleistung: Primärkodierung DRG & PEPP

FAQ

Kann ein ET neben einem Zusatzentgelt abgerechnet werden?

Grundsätzlich ja. § 5 Abs. 2 PEPPV 2026 regelt die Kombinierbarkeit von Zusatzentgelten mit den übrigen Entgelten. Ob im Einzelfall Ausschlüsse gelten, geben die Hinweise zu den jeweiligen Katalogeinträgen und die Abrechnungsbestimmungen der Vereinbarung vor.

Worin unterscheidet sich ein ET vom PEPP-Tagesentgelt?

Das PEPP-Tagesentgelt vergütet die Behandlung je Tag nach Diagnose, Behandlungsart und Verweildauerstufe. Das ET kommt nur hinzu, wenn ein definierter Mehraufwand an dem jeweiligen Tag tatsächlich erbracht und dokumentiert wurde. Es ersetzt das Tagesentgelt nie.

Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), § 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17d.html

GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung & Deutsche Krankenhausgesellschaft. (2025). Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2026 (PEPPV 2026). https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/psychiatrie/pepp/pepp_2026/2025_09_26_PEPPV_2026.pdf

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM