Glossar
Analogleistungen (GOÄ)
Analogleistungen (GOÄ)
Analogleistungen sind ärztliche Leistungen, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht aufgeführt sind und deshalb analog einer gleichwertigen vorhandenen Leistung abgerechnet werden. Sie schließen die Lücken, die das seit 1996 unveränderte Leistungsverzeichnis beim medizinischen Fortschritt hinterlässt.
Das Gebührenverzeichnis der GOÄ stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1996 und bildet moderne Verfahren – etwa neue bildgebende oder minimalinvasive Methoden – vielfach nicht ab. Für solche selbstständigen ärztlichen Leistungen, die im Verzeichnis fehlen, sieht § 6 Abs. 2 GOÄ die Analogbewertung vor: Die Leistung darf analog einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Verzeichnisses berechnet werden.
Die Abrechnung muss die Analogie kenntlich machen. Üblich ist die Angabe der herangezogenen Ziffer mit dem Zusatz „analog" oder „entsprechend" sowie einer verständlichen Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung. Die Auswahl der gleichwertigen Ziffer ist dabei kein freies Ermessen: Maßgeblich ist die tatsächliche Gleichwertigkeit in Art, Aufwand und Kosten. Um die Anwendung zu vereinheitlichen, geben die Bundesärztekammer und Fachgesellschaften Empfehlungen für etablierte Analogbewertungen heraus.
Analogleistungen sind damit das Ventil, über das die alte GOÄ mit dem medizinischen Fortschritt Schritt hält – bis die geplante neue GOÄ das Leistungsverzeichnis grundlegend modernisiert. Bis dahin bleibt die saubere, nachvollziehbare Analogbewertung ein wichtiges Handwerk der privatärztlichen Abrechnung.
Verwandte Begriffe sind die GOÄ-Ziffer, der Steigerungsfaktor und der Gebührenrahmen (GOÄ).
Die Analogbewertung trainiert die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); die operative GOÄ-Abrechnung übernimmt PKM im Bereich Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG.
FAQ
Wann wird eine Analogleistung abgerechnet?
Wenn eine selbstständige ärztliche Leistung erbracht wird, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht enthalten ist. Nach § 6 Abs. 2 GOÄ wird sie dann analog einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Verzeichnisses berechnet.
Wie wird eine Analogleistung in der Rechnung ausgewiesen?
Durch Angabe der herangezogenen GOÄ-Ziffer mit dem Zusatz „analog" sowie einer verständlichen Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung. Die herangezogene Ziffer muss der erbrachten Leistung in Art, Aufwand und Kosten gleichwertig sein.
Quellenverzeichnis
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). § 6 Gebühren für andere Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__6.html
Bundesärztekammer. (2026). GOÄ – Analoge Bewertungen. https://www.bundesaerztekammer.de/
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
