Wichtige Begriffe verständlich erklärt

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Fallpauschalen-Katalog

Fallpauschalen-Katalog

Der Fallpauschalen-Katalog ist das jährlich veröffentlichte Verzeichnis aller DRG-Fallpauschalen mit ihren Bewertungsrelationen und den zugehörigen Verweildauergrenzen. Er ist eine Anlage zur Fallpauschalenvereinbarung und bildet die verbindliche Grundlage für die Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen gegenüber den Krankenkassen.

Was der Katalog enthält

Jede abrechenbare DRG ist im Katalog als eigene Zeile hinterlegt. Neben dem vierstelligen DRG-Code und der Bezeichnung der Fallgruppe enthält jede Zeile die für die Vergütung entscheidenden Werte: die Bewertungsrelation, getrennt für Haupt- und Belegabteilung, die mittlere Verweildauer sowie die untere und obere Grenzverweildauer mit den jeweiligen Ab- und Zuschlägen je Tag. Auch der Verlegungsabschlag ist ausgewiesen. Der DRG-Code selbst ist systematisch aufgebaut: Der erste Buchstabe verweist auf die Hauptdiagnosegruppe, die mittleren Ziffern auf die Fallgruppe und der letzte Buchstabe auf den Ressourcenverbrauch, wobei ein A für den höchsten Schweregrad steht. Seit der Umstellung auf das aG-DRG-System 2020 sind die Pflegepersonalkosten ausgegliedert; die zugehörigen Pflegebewertungsrelationen stehen in einem gesonderten Pflegeerlöskatalog.

Wer den Katalog erstellt und wann

Kalkuliert wird der Fallpauschalen-Katalog vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Grundlage der Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser. Vereinbart wird er anschließend von den Selbstverwaltungspartnern, also dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, als Teil der Fallpauschalenvereinbarung. Rechtsgrundlage ist § 17b KHG. Der Katalog erscheint jeweils gegen Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr; die Version 2026 wurde am 20. November 2025 veröffentlicht.

Abgrenzung zum Definitionshandbuch

Fallpauschalen-Katalog und Definitionshandbuch werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Das Definitionshandbuch beschreibt die Groupierungslogik, also wie ein Fall anhand seiner Kodes einer DRG zugeordnet wird. Der Fallpauschalen-Katalog enthält dagegen das Ergebnis, nämlich die konkreten Bewertungsrelationen und Verweildauergrenzen der so ermittelten DRG. Für eine vollständige Fallbewertung sind beide Werke heranzuziehen.

Mit der Krankenhausreform kommt eine Erweiterung hinzu: Der Fallpauschalenvereinbarung 2026 ist erstmals ein Katalog der Vorhaltebewertungsrelationen nachrichtlich beigefügt, der den künftigen Vorhalteanteil der Vergütung abbildet.

Wer die Arbeit mit dem Katalog und seinen jährlichen Änderungen vertiefen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie das DRG-Update.

FAQ

Was steht in einer Katalogzeile?

Eine Zeile enthält den DRG-Code, die Bezeichnung der Fallgruppe, die Bewertungsrelation für Haupt- und Belegabteilung, die mittlere Verweildauer sowie die untere und obere Grenzverweildauer mit den zugehörigen Ab- und Zuschlägen. Aus diesen Angaben ergibt sich zusammen mit dem Landesbasisfallwert der konkrete Erlös eines Falls.

Warum stehen für Haupt- und Belegabteilung unterschiedliche Bewertungsrelationen?

Weil in einer Belegabteilung die ärztliche Leistung durch niedergelassene Belegärzte erbracht und gesondert abgerechnet wird. Diese Leistung ist deshalb nicht in der Fallpauschale enthalten, weshalb die Belegabteilung im Katalog die niedrigere Bewertungsrelation erhält.

Ist der Fallpauschalen-Katalog dasselbe wie der „InEK-Katalog"?

Umgangssprachlich ist mit dem InEK-Katalog meist der Fallpauschalen-Katalog gemeint, da das InEK ihn kalkuliert. Formal ist er jedoch eine Anlage zur Fallpauschalenvereinbarung der Selbstverwaltungspartner. Von den Schlüsselverzeichnissen der § 301-Vereinbarung, etwa dem Fachabteilungsschlüssel, ist er strikt zu unterscheiden.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalenvereinbarung (FPV). g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalenvereinbarung-fpv

GKV-Spitzenverband. (2026, 9. Januar). aG-DRG-System 2026 – Entgeltkataloge und Abrechnungsbestimmungen. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/ag_drg_system_2026/ag_drg_2026.jsp

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM