Glossar
Chronische Erkrankung
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen sind lang andauernde Krankheiten, die nicht vollständig geheilt werden können und eine andauernde oder wiederkehrend erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems nach sich ziehen. Eine einheitliche rechtliche Definition existiert nicht. Im deutschen Gesundheitssystem sind chronische Erkrankungen der zentrale Treiber des Versorgungsbedarfs: Laut RKI-Panel 2024 gaben 53,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland eine chronische Krankheit oder ein lang andauerndes Gesundheitsproblem an (RKI, Chronisches Kranksein 2024).
Epidemiologie und gesundheitsökonomische Bedeutung
In Deutschland dominieren nichtübertragbare chronische Erkrankungen das Krankheits- und Sterbegeschehen. Insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, chronische Lungenerkrankungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, psychische Störungen und Diabetes mellitus sind weit verbreitet und beeinflussen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Sterblichkeit (RKI, Themenschwerpunkt Chronische Erkrankungen). Auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs und chronische Atemwegserkrankungen entfallen in Deutschland drei Viertel der Todesfälle und rund ein Viertel der Krankheitskosten.
Die Prävalenz steigt mit dem Lebensalter deutlich an: Während 33,9 Prozent der 18- bis 29-Jährigen eine chronische Erkrankung angaben, waren es in der Altersgruppe ab 80 Jahren 73,3 Prozent. Zudem zeigen sich ausgeprägte soziale Ungleichheiten: Personen mit niedriger Bildung sind mit 61,9 Prozent häufiger chronisch krank als Personen mit hoher Bildung (46,7 Prozent). Im Zuge des medizinischen Fortschritts und des demografischen Wandels nimmt auch die Multimorbidität zu, also das gleichzeitige Vorliegen mehrerer chronischer Erkrankungen.
Abgrenzung zur akuten Erkrankung
Akute Erkrankungen treten plötzlich auf, haben in der Regel einen klar begrenzten Verlauf und heilen vollständig ab. Chronische Erkrankungen hingegen entwickeln sich oft schleichend, persistieren über Monate und Jahre und erfordern eine kontinuierliche Betreuung. Im aG-DRG-System bildet diese Unterscheidung eine wichtige Kodiergrundlage: Chronische Erkrankungen werden als Nebendiagnosen erfasst, sofern sie während des stationären Aufenthalts behandelt werden oder den Behandlungsaufwand beeinflussen, und fließen über den CCL-Wert in die Schweregradbestimmung ein.
Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem hat für die Versorgung chronisch kranker Menschen mehrere gesetzliche Instrumente entwickelt. Die Chronikerregelung nach § 62 SGB V sieht eine abgesenkte Zuzahlungs-Belastungsgrenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen vor. Die Disease-Management-Programme (DMP) nach § 137f SGB V bieten strukturierte evidenzbasierte Behandlungsprogramme für häufige chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD. Das Case Management im Krankenhaus koordiniert die Versorgung chronisch kranker Patienten über Sektorengrenzen hinweg und steuert aktiv die Verweildauer und Anschlussversorgung.
FAQ
Welche Erkrankungen gelten im Sinne des deutschen Sozialrechts als schwerwiegend chronisch?
Der G-BA legt in der Chroniker-Richtlinie nach § 62 SGB V fest, wann eine Erkrankung als schwerwiegend chronisch gilt. Voraussetzung ist unter anderem eine mindestens einjährige Dauerbehandlung sowie das Vorliegen mindestens eines der Kriterien Pflegebedürftigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit oder kontinuierliche medizinische Behandlungserfordernis zur Vermeidung lebensbedrohlicher Verschlimmerung.
Wie wirken sich chronische Erkrankungen auf die DRG-Abrechnung aus?
Chronische Erkrankungen, die während des stationären Aufenthalts behandelt werden oder den Behandlungsaufwand beeinflussen, sind als Nebendiagnosen nach den Deutschen Kodierrichtlinien zu verschlüsseln. Ihr CCL-Wert fließt in den PCCL ein und kann den DRG-Schweregrad erhöhen, was zu einer höheren Bewertungsrelation und damit zu einem höheren Vergütungsbetrag führt. Vollständige Nebendiagnosenkodierung ist daher für die korrekte Erlössicherung bei multimorbiden Patienten unverzichtbar.
Welche Rolle spielen Prävention und Früherkennung bei chronischen Erkrankungen?
Viele chronische Erkrankungen sind durch Änderungen des Lebensstils vermeidbar oder in ihrem Verlauf beeinflussbar. Das GKV-System setzt daher über § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen) und die Krebsfrüherkennungsprogramme Anreize zur Früherkennung. Die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen ist zudem Voraussetzung für die abgesenkte Belastungsgrenze nach der Chronikerregelung bei nach dem 1. April 1972 geborenen Versicherten.
Quellenverzeichnis
Robert Koch-Institut (RKI). (2025, Dezember). Chronische Erkrankungen – Themenschwerpunkt. rki.de. https://www.rki.de/DE/Themen/Nichtuebertragbare-Krankheiten/Nichtuebertragbare-Krankheiten-A-Z/C/Chronische-Erkrankungen/chronische-erkrankungen-node.html
Robert Koch-Institut (RKI). (2024). RKI-Panel 2024 – Chronisches Kranksein (ab 18 Jahre). gbe.rki.de. https://www.gbe.rki.de/DE/Themen/Gesundheitszustand/Krankheitsfolgen/Funktionseinschraenkungen/ChronischesKranksein/chronischesKranksein_node.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 62 SGB V – Belastungsgrenze. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137f SGB V – Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137f.html
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026| Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontroller, PKM
