Glossar
Beatmungsdauer (medizinisch)
Beatmungsdauer
Die Beatmungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Patient maschinell beatmet wird. Sie wird in Stunden gemessen und ist im deutschen aG-DRG-System der entscheidende Kodierparameter für die Zuordnung von Intensivfällen zu einer Fallpauschale: Bestimmte Stundenschwellenwerte lösen unterschiedliche OPS-Kodes aus und bestimmen damit unmittelbar die Vergütungshöhe.
Klinische Bedeutung und Einflussfaktoren
Die Beatmungsdauer variiert erheblich je nach Grunderkrankung, Krankheitsverlauf und Behandlungserfolg. Eine kurze Beatmung von wenigen Stunden ist typisch für postoperative Nachbeatmungen nach Allgemeinanästhesien. Kritisch kranke Patienten mit schwerer Pneumonie, ARDS (Akutes Atemnotsyndrom) oder nach Reanimation können hingegen über Wochen oder Monate beatmungspflichtig sein.
Beatmung kann invasiv über einen Endotrachealtubus oder ein Tracheostoma oder nicht invasiv über eine Maske (CPAP, BiPAP) erfolgen. Für die Berechnung der Beatmungsdauer nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) werden beide Formen gleichwertig gewertet.
Längere Beatmungszeiten gehen mit spezifischen Risiken einher: beatmungsassoziierte Pneumonie (VAP), Muskelatrophie durch Immobilität, Schluckstörungen nach Extubation sowie psychische Folgen wie das Intensivstations-Delir. Das klinische Ziel ist daher, die Beatmungsdauer so kurz wie medizinisch vertretbar zu halten.
Beatmungsentwöhnung (Weaning)
Die schrittweise Rückführung eines Patienten von der maschinellen zur eigenständigen Atmung wird als Beatmungsentwöhnung oder Weaning bezeichnet. Sie beginnt, sobald der klinische Zustand dies erlaubt, und erfolgt durch schrittweise Reduktion der Beatmungsunterstützung, tägliche Spontanatmungsversuche und engmaschiges Monitoring. Bei Patienten mit einer Beatmungsdauer von mehr als 95 Stunden ist ein strukturierter Entwöhnungsprozess mit täglicher dokumentierter Evaluation Voraussetzung für die Kodierung des OPS 8-718.7x (BfArM OPS 2026, Gruppe 8-71). Für die prolongierte Beatmungsentwöhnung ab 169 Stunden auf einer spezialisierten Weaningeinheit gilt OPS 8-718.8x.
DRG-Relevanz und Dokumentationspflicht
Die Beatmungsdauer beeinflusst die DRG-Zuordnung erheblich. Die relevanten Stundenschwellen liegen bei 24, 95, 168 und 263 Stunden; jede Schwelle kann eine andere OPS-Kodierung und damit eine deutlich höhere Bewertungsrelation auslösen. Eine minutengenaue Dokumentation von Beatmungsbeginn und -ende ist daher Pflicht. Die DKR regeln dabei, wie beatmungsfreie Intervalle zu behandeln sind und unter welchen Voraussetzungen Beatmungsstunden aus einem verlegenden Krankenhaus übernommen werden dürfen. Fehler in der Dokumentation führen direkt zu Erlösverlusten oder zu begründeten Rückforderungen durch den Medizinischen Dienst (MD).
Eine ausführliche Darstellung der Schwellenwerte und ihrer DRG-Auswirkungen findet sich im Glossareintrag Beatmung.
Das PKM bietet mit dem E-Learning Kodierung Beatmung eine praxisorientierte Schulung zur korrekten OPS-Kodierung der Beatmungsdauer sowie zum Weaning-Prozess.
FAQ
Wie werden beatmungsfreie Intervalle bei der Berechnung der Beatmungsdauer behandelt?
Die DKR enthalten genaue Vorgaben: Kurze Unterbrechungen (z. B. für Transportbeatmung oder pflegerische Maßnahmen) werden in der Regel zur Gesamtbeatmungsdauer addiert. Längere beatmungsfreie Phasen können je nach Situation die Berechnung neu starten. Die genaue Abgrenzung ist in den DKR-Beatmungsregeln beschrieben und regelmäßiger Gegenstand von MD-Prüfungen.
Zählt die nicht invasive Beatmung (NIV) gleichwertig zur invasiven Beatmung?
Ja. Für die OPS-Kodierung nach Gruppe 8-71 werden invasive und nicht invasive Beatmungsformen gleichwertig gewertet. Entscheidend ist die dokumentierte Dauer der aktiven maschinellen Unterstützung, nicht die Art des Atemwegsmanagements.
Was passiert, wenn die Beatmungsdauer knapp unter einem Schwellenwert liegt?
Liegt die dokumentierte Beatmungsdauer knapp unter einer relevanten Stundenschwelle (z. B. 94 statt 96 Stunden), wird ein niedrigerer OPS-Kode vergeben, was zu einer deutlich geringeren Vergütung führen kann. Kodierfachkräfte sollten die Dokumentation gemeinsam mit dem Pflegepersonal auf Vollständigkeit prüfen, da Beatmungsstunden häufig nicht lückenlos erfasst werden.
Quellenverzeichnis
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). (2025). OPS Version 2026 – Gruppe 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung. klassifikationen.bfarm.de. https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-70...8-72.htm
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). Deutsche Kodierrichtlinien 2026 – Abschnitt Beatmungsdauer. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/kodierung/deutsche-kodierrichtlinien-2026
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
