Glossar
Beatmung (maschinell)
Beatmung
Beatmung bezeichnet die maschinelle Unterstützung oder vollständige Übernahme der Lungenbelüftung, wenn die Spontanatmung eines Patienten eingeschränkt oder ausgefallen ist. Im klinischen Kontext wird das Verfahren als maschinelle Beatmung oder Respiratortherapie bezeichnet und kommt vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin sowie bei Allgemeinanästhesien zum Einsatz. Für die Abrechnung im aG-DRG-System ist die Beatmungsdauer in Stunden der entscheidende Kodierparameter: Sie bestimmt über den OPS-Kode 8-71x maßgeblich, welcher DRG ein Intensivfall zugeordnet wird.
Klinische Grundlagen
Im Gegensatz zur natürlichen Atmung, die auf einem Unterdruckprinzip basiert, arbeitet die maschinelle Beatmung mit Überdruck. Das Atemgas wird über einen Endotrachealtubus (invasive Beatmung) oder eine Maske (nicht invasive Beatmung, NIV) in die Lunge transportiert. Je nach klinischer Situation unterscheidet man zwischen assistierter Beatmung, bei der das Gerät die Spontanatmung des Patienten unterstützt, und kontrollierter Beatmung, bei der der Respirator die gesamte Atemarbeit übernimmt. Beide Varianten können druck- oder volumenorientiert betrieben werden.
Zur Steuerung und Überwachung kommen Pulsoxymetrie, arterielle Blutgasanalyse sowie Kapnometrie bzw. Kapnographie zum Einsatz. Diese Verfahren liefern kontinuierlich Daten über Sauerstoffsättigung, Atemgaszusammensetzung und CO2-Gehalt und ermöglichen eine präzise Anpassung der Beatmungsparameter.
OPS-Kodierung und DRG-Relevanz
Die maschinelle Beatmung wird nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in der Gruppe 8-71 kodiert. Die Beatmungsdauer ist dabei das ausschlaggebende Merkmal: Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt (OPS 8-718.7x). Für die prolongierte Beatmungsentwöhnung gilt eine Schwelle von mehr als 168 Stunden (OPS 8-718.8x).
Unterhalb von 95 Stunden kommen andere OPS-Kodes zum Einsatz, insbesondere OPS 8-710 bis 8-714, die ebenfalls stundengenau dokumentiert werden müssen. Die DKR enthalten detaillierte Vorgaben zur Berechnung der Beatmungsdauer, etwa zur Behandlung beatmungsfreier Intervalle und zur Übernahme von Beatmungsstunden aus verlegenden Krankenhäusern.
Die Beatmungsdauer beeinflusst die DRG-Zuordnung erheblich. Intensivpatienten mit langer Beatmung landen typischerweise in der Prä-MDC (Partition A, DRGs A06 bis A18), die deutlich höhere Bewertungsrelationen aufweisen als nicht beatmete Fälle. Ein Beispiel: Ein beatmeter Patient mit mehr als 263 Stunden Beatmung kann der DRG A11B zugeordnet werden, die eine Bewertungsrelation von über 18 aufweist. Eine exakte, minutengenaue Dokumentation der Beatmungsbeginn- und Beatmungsendzeiten ist daher für das Erlösmanagement unverzichtbar.
Das PKM bietet mit dem E-Learning Kodierung Beatmung eine praxisnahe Einführung in die Beatmungskodierung sowie mit Kodierung Intensivmedizin eine umfassende Schulung zu allen intensivmedizinischen Kodierkonstellationen.
FAQ
Ab wann ist die Beatmungsdauer DRG-relevant und muss präzise dokumentiert werden?
Beatmungsdauer ist ab der ersten Stunde DRG-relevant, da verschiedene Schwellenwerte (24 h, 95 h, 168 h, 263 h u. a.) unterschiedliche OPS-Kodes und damit unterschiedliche DRG-Zuordnungen auslösen. Die DKR verpflichten zur minutengenauen Dokumentation von Beginn und Ende jeder Beatmungsphase, einschließlich beatmungsfreier Intervalle.
Zählen Beatmungsstunden aus einem verlegenden Krankenhaus für die OPS-Kodierung mit?
Für OPS 8-71x (Beatmungsdauer unter 95 Stunden) zählen nur die im eigenen Haus erbrachten Stunden. Für OPS 8-718.8 und 8-718.9 (prolongierte Beatmungsentwöhnung ab 169 Stunden) werden Beatmungsstunden aus dem Vorkrankenhaus nach den DKR-Vorgaben berücksichtigt, sofern der Patient zur Beatmungsentwöhnung verlegt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen invasiver und nicht invasiver Beatmung in der Kodierung?
Beide Beatmungsformen werden nach OPS 8-71x kodiert und bei der Berechnung der Beatmungsdauer gleichwertig berücksichtigt. Die Art des Atemwegsmanagements (Tubus vs. Maske) beeinflusst die OPS-Auswahl innerhalb der Gruppe, nicht aber die Stundenberechnung. Entscheidend ist die dokumentierte Zeit der aktiven maschinellen Unterstützung.
Quellenverzeichnis
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). (2025). OPS Version 2026 – Gruppe 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung. klassifikationen.bfarm.de. https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-70...8-72.htm
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). Deutsche Kodierrichtlinien 2026 – Beatmungsdauer. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/kodierung/deutsche-kodierrichtlinien-2026
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2026| Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
