Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das allgemeine Lauterkeitsrecht. Es untersagt unlautere geschäftliche Handlungen und schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unfairem Wettbewerb – auch im Gesundheitswesen.

Das UWG bildet den allgemeinen rechtlichen Rahmen für faires Marktverhalten. Es verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, insbesondere irreführende und aggressive Praktiken, und enthält einen Katalog stets unzulässiger Handlungen. Im Gesundheitswesen greift es neben dem spezielleren Heilmittelwerbegesetz (HWG): Während das HWG die Werbung für Arzneimittel und Verfahren im Detail regelt, erfasst das UWG darüber hinausgehende Fragen des unlauteren Wettbewerbs – etwa irreführende Angaben über Leistungen, unzulässige vergleichende Werbung oder die Ausnutzung von Autoritätsstellungen.

Für Ärzte, MedTech- und Pharmaunternehmen ist das UWG relevant, weil Verstöße von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden können. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann erhebliche Kosten und Unterlassungspflichten nach sich ziehen. Besondere Bedeutung hat das UWG bei der Abgrenzung zwischen zulässiger Information und unlauterer Beeinflussung sowie bei Kooperations- und Zuwendungsfragen zwischen Industrie und Heilberufen.

Das Lauterkeitsrecht und das Heilmittelwerberecht greifen damit ineinander: Eine Maßnahme kann gegen das eine, das andere oder beide Gesetze verstoßen. Wer im Gesundheitsmarkt kommuniziert oder kooperiert, muss beide Ebenen im Blick behalten.

Verwandte Begriffe sind das HWG, der Pharmareferent und der Market Access.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitsmarkt behandelt die Weiterbildung zum Market Access Manager – Fokus: Reimbursement Pharma; bei Fragen der Marktkommunikation unterstützt PKM im Bereich Sales Support.

FAQ

Gilt das UWG auch im Gesundheitswesen?

Ja. Das UWG ist allgemeines Lauterkeitsrecht und gilt branchenübergreifend, also auch im Gesundheitsmarkt. Es greift neben dem spezielleren Heilmittelwerbegesetz und erfasst unlautere geschäftliche Handlungen, die über die reine Arzneimittel- und Heilmittelwerbung hinausgehen.

Wer kann Verstöße gegen das UWG verfolgen?

Vor allem Mitbewerber sowie qualifizierte Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände. Sie können unlautere Handlungen abmahnen und auf Unterlassung klagen. Eine Abmahnung kann Unterlassungs-, Beseitigungs- und Kostenerstattungsansprüche auslösen.

Quellenverzeichnis

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/

Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM