Glossar
UV-GOÄ
UV-GOÄ
Die UV-GOÄ ist das Gebührenverzeichnis für die Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist für die Abrechnung im Rahmen des D-Arztverfahrens ausschließlich maßgebend und von der regulären GOÄ zu unterscheiden.
Für Verletzungen nach einem Arbeitsunfall ist nicht die Krankenkasse, sondern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Die Abrechnung richtet sich nicht nach EBM oder GOÄ, sondern nach der UV-GOÄ – dem Gebührenverzeichnis des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vereinbart haben. Sie legt eigene Gebührennummern, Bewertungen und Berichtspauschalen fest.
Eine Besonderheit ist der Zusammenhang mit dem D-Arztverfahren: Wird ein Unfallverletzter einem Durchgangsarzt vorgestellt, steuert dieser die Heilbehandlung und rechnet nach der UV-GOÄ ab. Auch die Berichte – etwa der Durchgangsarztbericht – werden über eigene UV-GOÄ-Positionen vergütet. Die Datenübermittlung an die Unfallversicherungsträger läuft über das elektronische Verfahren DALE-UV. Stellt sich heraus, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, wird die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse nach EBM oder bei Privatpatienten nach GOÄ fortgeführt.
Für die Praxis bedeutet das eine klare Trennung: Arbeitsunfälle werden nach UV-GOÄ, allgemeine Erkrankungen nach EBM oder GOÄ abgerechnet. Die Vermischung der Systeme ist eine typische Fehlerquelle.
Verwandte Begriffe sind das D-Arztverfahren, DALE-UV und die GOÄ-Ziffer.
Die Besonderheiten der Unfallversicherungsabrechnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Wann wird nach UV-GOÄ abgerechnet?
Bei der Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere im Rahmen des D-Arztverfahrens. Für diese Fälle ist ausschließlich die UV-GOÄ maßgebend – nicht EBM oder GOÄ.
Wer vereinbart die UV-GOÄ?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger. Die UV-GOÄ ist Teil dieses Vertrags und legt eigene Gebührennummern, Bewertungen und Berichtspauschalen fest.
Quellenverzeichnis
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. (2026). Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und UV-GOÄ. https://www.dguv.de/de/reha_leistung/verguetung/index.jsp
Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch. Gesetzliche Unfallversicherung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
