Glossar
TI – Telematikinfrastruktur
TI – Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschützte digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens, über das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Beteiligte medizinische Daten sicher austauschen. Sie ist die technische Grundlage für E-Rezept, elektronische Patientenakte und weitere Anwendungen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 306 ff. SGB V. Danach schaffen die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens – unter anderem BMG, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Apotheker – gemeinsam die Telematikinfrastruktur. Umgesetzt wird sie durch die gematik als Gesellschaft für Telematik. Die TI verbindet die Beteiligten über gesicherte Zugänge und stellt zentrale Dienste und Fachanwendungen bereit.
Zur TI gehören mehrere Bausteine, die ineinandergreifen: der Zugang der Praxis über Konnektor und Kartenterminal, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten, der Heilberufsausweis (HBA) und der Praxisausweis (SMC-B) zur Authentifizierung sowie Fachdienste wie KIM, das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA).
Der Anschluss an die TI ist für Vertragsärzte verpflichtend; ohne ihn lassen sich zentrale Anwendungen nicht nutzen, und es drohen Vergütungsabschläge. Die TI befindet sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung – aktuell im Übergang zu einer modernisierten Architektur (TI 2.0) mit stärker App- und internetbasierten Zugängen.
Verwandte Begriffe sind die gematik, das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA).
Die Digitalisierung der Praxis behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); bei der Umstellung digitaler Prozesse unterstützt PKM mit Prozess- & Strukturanalysen.
FAQ
Wozu dient die Telematikinfrastruktur?
Sie ist das sichere Datennetz des Gesundheitswesens und die technische Grundlage für digitale Anwendungen wie E-Rezept, elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den sicheren Nachrichtendienst KIM. Über sie tauschen die Beteiligten geschützt medizinische Daten aus.
Ist der Anschluss an die TI für Praxen Pflicht?
Ja. Vertragsärztliche Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, um die verpflichtenden Anwendungen zu nutzen. Fehlt der Anschluss, können Vergütungsabschläge greifen, und zentrale Anwendungen wie das E-Rezept sind nicht nutzbar.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 306 Telematikinfrastruktur. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__306.html
gematik. (2026). Telematikinfrastruktur. https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
