Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

MBO-Ä ((Muster-)Berufsordnung für Ärzte)

MBO-Ä ((Muster-)Berufsordnung für Ärzte)

Die MBO-Ä ((Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) ist ein Regelwerk der Bundesärztekammer, das die berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen Berufs beschreibt. Sie dient den Landesärztekammern als Vorlage für ihre eigenen Berufsordnungen.

Die MBO-Ä ist selbst kein geltendes Recht. Verbindlich wird sie erst, wenn eine Landesärztekammer sie als Satzung erlässt. In Baden-Württemberg etwa sieht § 31 des Heilberufe-Kammergesetzes vor, dass die Kammer Berufsordnungen als Satzungen beschließt. Dadurch soll die Berufsordnung bundesweit weitgehend einheitlich bleiben. Die Bundesärztekammer nennt als Regelungsbereiche unter anderem Pflichten gegenüber Patienten, Kollegen und Kammern, Verschwiegenheit, Aufklärung, ärztliche Dokumentation, Fortbildung und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit. Die jüngsten Änderungen beschloss nach ihren Angaben der 130. Deutsche Ärztetag 2026. Daneben gibt es Muster für Weiterbildung (MWBO) und Fortbildung (MFBO).

Bei Verstößen können die Landesärztekammern Rügen aussprechen oder den Fall an das Berufsgericht abgeben, etwa nach Patientenbeschwerden. Für Kliniken und Praxen zeigt sich die Berufsordnung im Alltag bei Dokumentationspflicht, Schweigepflicht und Kooperationen mit Dritten.

Verwandte Begriffe: Ärztekammer, BÄO, BMV-Ä, Berufsordnung, ärztliche.

FAQ

Ist die MBO-Ä für Ärzte unmittelbar verbindlich?

Nein. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer, die die MBO-Ä als Satzung übernimmt. Die Landesregelungen können im Detail abweichen.

Wer beschließt die MBO-Ä?

Der Deutsche Ärztetag, die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Die Landesärztekammern setzen die Beschlüsse anschließend in ihren Satzungen um.

Quellenverzeichnis

Bundesärztekammer. (o. D.). Berufsrecht. https://www.bundesaerztekammer.de/recht/berufsrecht

Landesärztekammer Baden-Württemberg. (o. D.). Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg. https://www.lak-bw.de/fileadmin/Downloads/Satzungen/Heilberufe-Kammergesetz.pdf

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM