Glossar
BMV-Ä (Bundesmantelvertrag-Ärzte)
BMV-Ä (Bundesmantelvertrag-Ärzte)
Der BMV-Ä (Bundesmantelvertrag-Ärzte) ist der bundesweite Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband, der die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung festlegt. Er gilt für alle Kassenarten und bindet Kassenärztliche Vereinigungen und Vertragsärzte.
Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 SGB V über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge. Der BMV-Ä regelt organisatorische Fragen der vertragsärztlichen Tätigkeit, etwa die persönliche Leistungserbringung, Überweisungen und Verordnungen sowie Abrechnungsverfahren. Er ist Bestandteil der Gesamtverträge, die jede Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen vor Ort schließt. Seit Oktober 2013 gilt ein einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten. Neben dem Hauptvertrag gibt es mehr als 33 Anlagen zu Spezialthemen, von der Telemedizin über Impfungen bis zur Versorgung in Pflegeheimen und zur Palliativversorgung.
Für die Abrechnung hat der BMV-Ä über § 21 praktische Bedeutung: Dort sind die Zähleinheiten Behandlungsfall, Krankheitsfall, Arztfall und Betriebsstättenfall definiert. Auch die Videosprechstunde ist in einer Anlage zum BMV-Ä geregelt.
Verwandte Begriffe: EBM, Behandlungsfall, Krankheitsfall, Arztfall, GKV-Spitzenverband, Selbstverwaltungspartner.
Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)
Dienstleistung: Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG
FAQ
Wer schließt den BMV-Ä?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Er gilt als Rahmen für die Gesamtverträge der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Gilt der BMV-Ä auch für Zahnärzte?
Nein. Für Zahnärzte gibt es einen eigenen Bundesmantelvertrag, den BMV-Z. Der BMV-Ä betrifft Vertragsärzte und Psychotherapeuten.
Quellenverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 82 Grundsatz. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__82.html
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. (o. D.). Bundesmantelvertrag. https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/bundesmantelvertrag
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (o. D.). Bundesmantelvertrag Ärzte. https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/bmv-aerzte.pdf
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
