Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Selbstverwaltungspartner

Selbstverwaltungspartner

Selbstverwaltungspartner sind die Organisationen der Krankenkassen und der Leistungserbringer, die im deutschen Gesundheitswesen Versorgung, Vergütung und Qualitätsanforderungen gemeinsam aushandeln. Der Staat gibt den Rahmen vor, die Partner füllen ihn mit Verträgen und Richtlinien aus.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschreibt als Hauptakteure die Krankenkassen und ihren Dachverband, den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit ihren Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die DKG ist privatrechtlich organisiert, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gemeinsam bilden sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium. Er besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Krankenkassen sowie drei unparteiischen Mitgliedern und erlässt verbindliche Richtlinien zur Leistungserbringung.

Für Krankenhäuser hat das unmittelbare Folgen. DKG, GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbaren zum Beispiel den Fallpauschalenkatalog und die Abrechnungsregeln, und der G-BA legt Mindestmengen und Qualitätsanforderungen fest. Das Prinzip heißt gemeinsame Selbstverwaltung. Kassen und Vereinigungen müssen ihre Mittelverwendung offenlegen, einschließlich Verwaltungskosten und Vorstandsvergütungen.

Verwandte Begriffe: Gemeinsame Selbstverwaltung, GKV-Spitzenverband, G-BA, Subsidiaritätsprinzip, Krankenkassen, Mindestmengenregelung.

FAQ

Wer gehört zu den Selbstverwaltungspartnern?

Krankenkassen mit dem GKV-Spitzenverband, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit KBV und KZBV sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Sie sind gemeinsam im G-BA vertreten.

Welche Rolle hat der Staat?

Der Staat legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Konkrete Regelungen zur Versorgung treffen die Partner selbst.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit. (o. D.). Das Prinzip der Selbstverwaltung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung.html

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM