Glossar
Ärztekammer
Ärztekammer
Die Ärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte. Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen jeder berufstätige Arzt eines Bundeslandes Pflichtmitglied ist; die Bundesärztekammer ist ihre Arbeitsgemeinschaft.
Die Regelung steht in den Heilberufe- und Kammergesetzen der Länder. Nach dem Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg sind alle approbierten Ärzte, die im Land ihren Beruf ausüben oder dort wohnen, automatisch Mitglied (§ 2). Die Kammer vertritt die Berufsinteressen, überwacht die Berufspflichten, fördert Aus- und Fortbildung, regelt die Qualitätssicherung und organisiert die Weiterbildung (§ 4). Sie erlässt die Berufsordnung als Satzung (§ 31) und erhebt Kammerbeiträge, deren Höhe die Vertreterversammlung beschließt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht sie staatlicher Aufsicht (§ 7).
Die Bundesärztekammer ist dagegen keine Körperschaft, sondern nach eigener Darstellung ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit. Sie ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzteschaft. Ihr höchstes Gremium ist der Deutsche Ärztetag, der als Parlament der Ärzteschaft jährlich tagt und Präsident sowie Vizepräsidenten wählt. Einzelne Ärzte sind der Bundesärztekammer nur mittelbar über die Landesärztekammer zugehörig. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die die vertragsärztliche Versorgung organisiert, ist die Ärztekammer nicht identisch.
Verwandte Begriffe: MBO-Ä, BÄO, Berufsordnung, ärztliche, Selbstverwaltungspartner.
FAQ
Ist die Ärztekammer dasselbe wie die Kassenärztliche Vereinigung?
Nein. Die Ärztekammer regelt Berufsrecht, Weiterbildung und Berufsaufsicht für alle Ärzte. Die Kassenärztliche Vereinigung organisiert die Versorgung und Abrechnung der Vertragsärzte.
Muss jeder Arzt Mitglied der Ärztekammer sein?
In der Regel ja. Wer in einem Bundesland als Arzt tätig ist oder dort wohnt, ist nach dem jeweiligen Heilberufe- und Kammergesetz Pflichtmitglied der Landesärztekammer.
Quellenverzeichnis
Landesärztekammer Baden-Württemberg. (o. D.). Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg. https://www.lak-bw.de/fileadmin/Downloads/Satzungen/Heilberufe-Kammergesetz.pdf
Bundesärztekammer. (o. D.). Über uns. https://www.bundesaerztekammer.de/baek/ueber-uns
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
