Glossar
Krankheitsfall
Krankheitsfall
Der Krankheitsfall bezeichnet in der vertragsärztlichen Abrechnung das aktuelle Kalendervierteljahr und die drei folgenden Quartale, also insgesamt vier Quartale. Er fasst die Behandlung eines Versicherten wegen derselben Erkrankung über diesen Zeitraum zusammen.
Definiert ist der Begriff in § 21 Abs. 1 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä). Im Unterschied zum Behandlungsfall, der immer nur ein Quartal und eine Praxis umfasst, reicht der Krankheitsfall über mehrere Quartale und ist nicht an eine bestimmte Praxis gebunden. Der EBM knüpft daran Berechnungsbeschränkungen: Einzelne GOP sind nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig, auch wenn der Patient in mehreren Quartalen kommt.
Ein Beispiel: Ein Patient wird im 2. Quartal eines Jahres wegen einer Erkrankung erstmals behandelt. Der Krankheitsfall läuft dann bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Wird eine solche GOP im 2. Quartal abgerechnet, ist sie in den drei folgenden Quartalen für dieselbe Erkrankung nicht mehr ansetzbar.
Verwandte Begriffe: Behandlungsfall, Arztfall, Arztgruppenfall, Betriebsstättenfall, EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)
Dienstleistung: Abrechnungs-Check
FAQ
Wie lange dauert ein Krankheitsfall?
Vier Quartale: das Quartal, in dem die Behandlung beginnt, und die drei darauffolgenden. Danach beginnt bei fortbestehender Erkrankung ein neuer Krankheitsfall.
Worin unterscheiden sich Krankheitsfall und Behandlungsfall?
Der Behandlungsfall gilt nur für ein Quartal und eine Praxis, der Krankheitsfall für eine Erkrankung über vier Quartale. Der Behandlungsfall zählt die Praxis, der Krankheitsfall begrenzt wiederholt abrechenbare Leistungen.
Quellenverzeichnis
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. (o. D.). Merkblatt Krankheitsfall, Behandlungsfall, Betriebsstättenfall, Arztfall. https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Merkblaetter/Abrechnung/KVB-Merkblatt-Krankheits-Behandlungs-Betriebsstaetten-Arztfall.pdf
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). EBM Hausarzt, Stand 2. Quartal 2025. https://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20250401_V1.pdf
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
